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Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Hier sind wir tatsächlich beim springenden Punkt. Ich frage mich aber, wenn ich der Diskussion so lausche, ob wir nicht aneinander vorbeireden; ich komme um diesen Eindruck nicht herum. Alle wollen dasselbe, und trotzdem soll dies jetzt plötzlich just jener Fall sein, bei dem man nicht auf Gruppenstufe bleibt. Das war immer so. Ich sage das jetzt einfach, Herr Marty, weil Sie am Anfang die Äusserung gemacht haben, man müsse die Entwicklung halt verfolgen. Ich habe die Entwicklung, soweit es mir als Milizparlamentarier möglich ist, schon mitverfolgt; wenn auch nicht so im Detail wie die Leute, die in der Expertenkommission oder bei der Ausarbeitung der Botschaft dabei waren.

Im Zwischenbericht der Expertenkommission vom 22. April 2010 war eindeutig die Gruppensicht im Vordergrund. Im Schlussbericht der Expertenkommission vom 30. September 2010 wird von insgesamt 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven gesprochen, und - das wäre dann klar - das bezieht sich auf die Gruppensicht.

Der Bundesrat hat bei der Vernehmlassung vom 22. Dezember 2010 ebenfalls noch einen Text in die Vernehmlassung geschickt, aus dem man die Gruppensicht ableitet. Da steht: "Die Gesamtmittelanforderung beläuft sich auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven." In Schweizerfranken ausgedrückt, beträgt die Gesamtanforderung bei der aktuellen Grösse der Grossbanken pro Institut rund 76 Milliarden Franken. Dazu gibt es einen erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage; auf Seite 29 ist zu lesen: eindeutig Gruppensicht.

Nun kommt der Bundesrat am 20. April 2011, eben drei Wochen vor unserer Sitzung, mit der Botschaft, und dort wird es dann plötzlich etwas widersprüchlich. Dort steht, die Gesamtmittelanforderung belaufe sich auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven; in Schweizerfranken ausgedrückt beträgt die Gesamtanforderung pro Institut 76 Milliarden Franken. Dann kommt noch ein neuer Hinweis auf Seite 32 in der Botschaft, wonach die Anforderungen plötzlich nicht [PAGE 575] mehr nur konsolidiert, sondern auch auf Ebene Einzelinstitut erfüllt werden müssen.

Bitte, Frau Bundesrätin: Ist es jetzt Einzelebene und Gruppensicht oder beides nicht? Was ist denn los? Wir verstehen doch alle Deutsch! Ich verweise gerne auf die unverdächtigen Player, z. B. den Präsidenten der Expertenkommission, Peter Siegenthaler. Er wird wie folgt zitiert: "Die gesamten Eigenmittelanforderungen belaufen sich auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven." Nachher wird Herr Jordan, Vizepräsident der SNB, wie übereinstimmend zitiert: "Die gesamten Eigenmittelanforderungen belaufen sich auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven." Diese Einschätzung hat Thomas Jordan in der "NZZ" vom 28. Mai 2011 wiederholt. Und, so Jordan weiter: "Die Kalibrierung der Kapitalanforderungen ist auf Konzernstufe erfolgt. Es bestand - und es besteht - nicht die Absicht, über kumulierte Anforderungen bei den Einzelinstituten die 19-Prozent-Vorschrift über die Hintertüre zu verschärfen." Es besteht also nicht die Absicht, bei den Einzelinstituten Verschärfungen zu machen! Da ist doch eindeutig ein Widerspruch.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen, dann hat der Zweitrat Gelegenheit, diesen Widerspruch in aller Ruhe zu klären.

Ich bin überzeugt, dass man eine Lösung finden wird, aber diese Unklarheit gehört bereinigt. Wir sind als Gesetzgeber dazu verpflichtet, klare Grundlagen zu schaffen, und hier bieten Sie dem Zweitrat mit einer Differenz die Möglichkeit, das nochmals vertieft anzuschauen, statt es jetzt einfach durchzuwinken. Es handelt sich ja offenbar um ein Missverständnis. Regeln wir das doch klar im Gesetz statt vage über Zusatzerklärungen. Ich finde, das wäre ein sauberer Weg, und danke Ihnen, wenn Sie hierzu Hand bieten.