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Bieri Peter · Ständerat · 2011-06-14

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich besagt in Absatz 1, dass bei der Festlegung des Beitrages der Geberkantone die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes zu berücksichtigen seien - diese berücksichtigen wir ja jetzt - und dass am Ziel international konkurrenzfähiger Steuern festzuhalten sei. Damit die Geberkantone im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben und weiterhin ihre Zahlungen in den Finanzausgleich leisten können, muss die Ausgleichsleistung der Geberkantone eher an der gesetzlichen Untergrenze von zwei Dritteln des Bundesbeitrages liegen und darf sich nicht im Eiltempo in Richtung der gesetzlichen Maximalgrenze von 80 Prozent bewegen. Es ist auch für Nehmerkantone nicht interessant, wenn die Geberkantone im internationalen Umfeld an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und damit ihr Ressourcenpotenzial geschwächt wird.

Der Beitrag der Geberkantone an den Ressourcenausgleich ist seit Inkrafttreten des NFA bereits von 70 auf 73 Prozent angestiegen. Im Jahre 2011 sind auf diesem horizontalen Weg 1,53 Milliarden Franken verschoben worden. Das sind 250 Millionen Franken mehr als beim NFA-Start vor drei Jahren, obwohl ein Kanton, nämlich Baselland, nicht mehr mitzahlt. Das gesamte Transfervolumen hat seit 2008 um rund 600 Millionen Franken zugenommen. Das ist, relativ gesehen, ein wesentlich grösseres Wachstum als jenes des BIP im gleichen Zeitraum. Wenn diese Entwicklung unverändert fortschreitet, besteht die Gefahr, dass wir schon bald an die gesetzliche Höchstgrenze von 80 Prozent stossen. Es kann auch passieren, dass ein weiterer Geberkanton unter die 100 Indexpunkte fällt. Infolge des als Solidarhaftung ausgestalteten Ausgleichsmechanismus müssen die verbleibenden Geberkantone aufgrund der unveränderten Gesamtsumme des Transfers zusätzlich dafür aufkommen; Herr Schweiger hat das ja in seinem Beispiel aufgezeigt.

Bundesrat und Parlament haben es bis anhin stets abgelehnt, für die Transfersumme der ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantone eine absolute Obergrenze einzuführen. Man hat die Geberkantone bei der parlamentarischen Beratung des NFA jedoch mit dieser relativen Obergrenze beschwichtigt und auch das Argument der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ins Gesetz aufgenommen. Wenn man nun innert kürzester Zeit an die maximale Höhe dieser relativen Grenze stösst, so schwächt man diese Konkurrenzfähigkeit damit. Selbst auf nationaler Ebene zeigt es sich, dass einzelne Firmen aufgrund der massiven, ja geradezu provokativen Steuersenkungen für juristische Personen aus unseren Kantonen abziehen. So ist etwa eine Firma aus steuertechnischen Gründen aus meiner Wohngemeinde in einen finanzschwachen, dafür offensichtlich steuerlich attraktiven Kanton weggezogen, was in meiner Gemeinde zu einem massiven Steuerausfall geführt hat. Indem man den Anteil der ressourcenstarken Kantone auf 70 Prozent festlegt, erhalten diese Kantone auch eine gewisse Verlässlichkeit für ihre eigenen Haushaltbudgets. So sollte nicht wieder vorkommen, was im Kanton Schwyz geschah: Dieser hatte für 2010 eine um 22 Prozent höhere Ausgleichsleistung als im Vorjahr zu erstatten, was ihm jedoch erst im Juni für das folgende Jahr mitgeteilt wurde.

Die Frau Finanzministerin hat in der Kommission argumentiert, aufgrund der Haushaltneutralität, sprich der zusätzlichen 112 Millionen Franken, würde sich im Jahr 2012 ein Rückgang von 73 auf 70,4 Prozent ergeben. Diese Argumentation verkennt jedoch, dass sich die Konferenz der Kantonsregierungen geschlossen dahintergestellt hat, dass kein Kanton durch den Ausgleich der Haushaltneutralität schlechter fahren soll. Nach der Argumentation von Frau Bundesrätin würden die Geberkantone natürlich bestraft, indem sie noch höhere Leistungen zu erbringen hätten. Ihre Totalbelastung stiege auf ein Maximum von 82,6 Prozent gemäss alter Rechnung. Die Geberkantone haben sich denn auch geschlossen gegen eine Zahlung eines Teils der 112 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich ausgesprochen. Sie sind damit jedoch unterlegen. Der Nationalrat hat dem dann allerdings bekanntlich zugestimmt.

Ich kann mich hier dem Votum von Herrn Gutzwiller anschliessen. Auch als Zuger haben wir uns damals bei der Abstimmung für diesen NFA eingesetzt. Wir haben in unserem Kanton dafür nicht nur Lorbeeren geerntet, sondern ordentlich Prügel eingefangen. Ich trage trotzdem diese Aufgabe mit, bitte Sie aber doch, auch die Geberkantone, die aufgrund ihrer Ausgangslage vielleicht nicht mit den gleichen, dafür aber eben mit anderen Problemen zu kämpfen haben, so zu behandeln, dass sie in Zukunft auf nationaler Ebene nicht steuerlich unterlaufen werden und international nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüssen.

Insofern ist der Antrag meiner Minderheit I, auf 70 Prozent zu gehen, nicht eine maximale, sondern eine durchaus guteidgenössische und faire Forderung. Der Beitrag der Geberkantone wird damit im Verhältnis zum Beitrag des [PAGE 558] Bundes wieder auf das Niveau zurückgeführt, das bei der Einführung des NFA gültig war.

In dem Sinne möchte ich Sie bitten, diesem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.