Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-06-14
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz ist dieser Härteausgleich im 6. Abschnitt, "Übergangsbestimmungen", aufgeführt. Ich sage das deshalb, weil in diesem Bereich grundsätzlich keine Anpassungen vorgesehen sind. Klammerbemerkung: Wenn man sagt, 28 Jahre seien fast unendlich lang - bei der kostendeckenden Einspeisevergütung haben wir 25-jährige Dauern, und da wird nicht einmal abgebaut wie hier. Hier sind es ja zweimal vier Jahre, und dann wird jährlich um 5 Prozent reduziert.
Ich komme zurück zu Artikel 19 des Gesetzes. In Absatz 4 ist eigentlich ausgeführt, wann Anpassungen zu beschliessen sind: "Die Bundesversammlung beschliesst mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss über die ganze oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs, wenn sich dessen Weiterführung aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes als nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig erweist." Ein früheres Auslaufen gemäss dem Antrag der Minderheit ist ja mindestens eine teilweise Aufhebung. Aber der Wirksamkeitsbericht sagt jetzt das Gegenteil von dem, was hier als Bedingung aufgeschrieben ist: "nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig".
Gerade in neuerer Zeit haben einzelne Kantone das 85-Prozent-Ziel nur noch mit dem Härteausgleich erreicht. So wird dann im Wirksamkeitsbericht auf Seite 102 auch ausgeführt: "Somit wären die Auswirkungen eines Wegfalls des Härteausgleichs für einige Kantone gravierend." Es werden dann vor allem Freiburg, Neuenburg, aber auch Bern, Jura, Luzern, Obwalden und sogar Glarus genannt.
In den Anfängen war der Härteausgleich - das scheint mir schon noch wichtig - Teil eines politisch mehrheitsfähigen Konzeptes. Die aufgeführten Bedingungen für eine Änderung, wie ich sie zitiert habe, sind gemäss Wirksamkeitsbericht aktuell nicht gegeben. Darum sollte man jetzt keine Änderung machen.
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.