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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass bei diesem Artikel 1 ein direkter Zusammenhang mit den Artikeln 1 und 2 des Bundesbeschlusses über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs besteht. Um was geht es? Aufgrund der vorgängigen Periode wurde festgestellt, dass zum Ausgleich der Globalbudgets der Kantone an sich 112 Millionen Franken pro Jahr mehr notwendig gewesen wären. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, uns den Vorschlag zu machen, den Kantonen diesen Betrag zukommen zu lassen. Er hat zwei Gefässe ausgewählt, auf der einen Seite den Ressourcenausgleich und auf der anderen Seite den Lastenausgleich, und zwar in einem bestimmten Verhältnis; ich glaube, es sind 82 zu 18 Prozent. Nun hat sich aber im Nationalrat eine grosse Debatte darüber ergeben, ob eine solche Verteilung zufolge dieser Kausalität zwingend sei oder ob es sich nicht auch rechtfertigen liesse, diese 112 Millionen Franken anders zu verteilen.

Ich wurde in der Kommission gebeten, diese Minderheit zu übernehmen, und zwar deshalb, weil ich weder einem Nehmerkanton noch einem geografisch-topografisch oder einem soziodemografisch belasteten Kanton angehöre, in dieser Sache also ziemlich unabhängig bin.

Ich habe mir nun eine relativ einfache Überlegung gemacht: Wenn ich alle Gefässe des NFA beurteile, komme ich zum Ergebnis, dass der Ressourcenausgleich recht gut funktioniert und dass auch bezüglich der geografisch-topografischen Lasten ein angemessener Beitrag geleistet wird, dass aber bei den soziodemografischen Zuwendungen der Anteil dessen, was durch den NFA abgedeckt wird, doch relativ klein ist.

Erhebungen haben ergeben, dass die geografisch-topografischen Lasten ungefähr zu 22 Prozent durch den NFA abgegolten werden, währenddem es bei den soziodemografischen nur 8 Prozent sind. Diese Ungleichheit - wobei man über die genauen Zahlen, wie bei jedem Gutachten, streiten kann, aber der Trend zumindest ist richtig - kann doch die Aussage rechtfertigen, dass der soziodemografische Lastenausgleich im ganzen NFA-Geflecht wahrscheinlich derjenige ist, der gegenüber dem, was er eigentlich sein [PAGE 555] sollte, am wenigsten bringt, weil doch die Lasten der Städte relativ gross sind. Nun, man kann sich sagen, die Städte hätten ja an sich schon genug Geld. Aber das wäre nicht ganz richtig, denn der Ressourcenausgleich will ja die unterschiedlichen Ressourcen etwas ausgleichen, der geografisch-topografische Lastenausgleich will die geografisch-topografischen Belastungen ausgleichen, und der soziodemografische will die soziodemografischen Lasten ausgleichen. Wenn man von dieser Zielsetzung, von dieser Zwecksetzung ausgeht, muss man an sich sagen, dass die Korrektur, die wegen dieser 112 Millionen Franken nun erfolgen kann, doch am besten gegenüber den Städten geschieht, weil dort die Lasten, die eben zum Teil auszugleichen sind, doch erheblich sind.

Materiell wurde die Richtigkeit dieser Überlegung in der Eintretensdebatte schon von verschiedenen Votanten bestätigt, weshalb ich darauf verzichte, hier noch lange Ausführungen zu machen. Ich weise Sie nur darauf hin, dass hier die einzige Differenz besteht oder sich abzeichnen könnte; der Nationalrat hat dieser Verteilung zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs nämlich doch mit einer nicht unerheblichen Mehrheit zugestimmt. Wenn wir ohne Differenzen in die Zukunft gehen wollen, wäre es richtig, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen.

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