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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-06-15

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Sie haben gesehen, dass die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen beantragt, der Initiative sei keine Folge zu geben. Es liegt aber ein Antrag Jenny vor, der beantragt, der Initiative sei Folge zu geben.

Die Frage, ob die IV-Renten in gewisse Länder kaufkraftbereinigt ausbezahlt werden sollen, hat uns in diesem Rat bereits im Rahmen der 5. IV-Revision beschäftigt. Nach vertiefter Prüfung haben wir damals davon Abstand genommen, und der Nationalrat ist unserem Entscheid gefolgt. Die parlamentarische Initiative, die jetzt vorliegt, verlangt, dass Rentenzahlungen an Personen im Ausland künftig kaufkraftbereinigt erfolgen. Der Initiative wurde im Nationalrat nur sehr knapp, mit 83 zu 81 Stimmen, Folge gegeben.

Die aktuelle Rechtslage verlangt, dass Schweizer IV-Rentnerinnen und -Rentner ihre Leistungen weltweit ungekürzt erhalten. Für rentenberechtigte ausländische Staatsangehörige besteht der Anspruch auf eine IV-Rente grundsätzlich nur bei Wohnsitz in der Schweiz. Die Zahlung von IV-Renten ins Ausland ist nur im Rahmen der Abkommen mit den EU- oder Efta-Staaten sowie der bilateralen Abkommen der Schweiz mit einzelnen Staaten vorgesehen. Der Rentenbezug ist zudem auch in Ländern möglich, mit denen die Schweiz entsprechende Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich nicht ausschliesslich um Versicherte ausländischer Herkunft, die beispielsweise in ihre Heimatländer zurückreisen, sondern zu einem grossen Teil um Schweizer und Schweizerinnen, die ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und ihre Rente ebenfalls dort beziehen können. Insgesamt wurden 2008 jährliche Rentenleistungen in der Höhe von 40,5 Millionen Franken an Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland ausgerichtet; an Angehörige von Vertragsstaaten wurden 48,2 Millionen Franken ins Ausland ausbezahlt.

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Von der neuen Bestimmung wären sowohl Versicherte ausländischer Herkunft, die beispielsweise in ihre Heimatländer zurückreisen, als auch Schweizer oder Auslandschweizer betroffen. Auch wenn es sicher stossende Beispiele bei den Rentenempfängen gibt - das wurde in der Kommission zur Kenntnis genommen, ich möchte das hier betonen -, steht das vermutete Einsparpotenzial in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten, die eine Regelung, wie sie von der Initiative verlangt wird, mit sich bringen würde. Die Renten müssten regelmässig an die Kaufkraftentwicklung in den jeweiligen Ländern angepasst werden. Dies würde einen enormen administrativen Regelungsbedarf mit aufwendigen Kontrollen und bürokratischen Leerläufen auslösen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine allfällige Kaufkraftanpassung von durchschnittlich 30 Prozent jährliche Einsparungen von etwa 15 Millionen Franken ausmachen könnte. Aufwendig und teuer wäre auch das neue Aushandeln von zahlreichen Sozialversicherungsabkommen, die nötig würden, wenn die Initiative umgesetzt würde; dies hätte nicht zu unterschätzende negative Auswirkungen auf das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und diesen Staaten, was im umgekehrten Sinn auch zu benachteiligenden Massnahmen gegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürgern führen könnte.

Die Anpassung der IV-Renten an die Kaufkraft könnte Versicherte auch dazu zwingen, in die Schweiz zurückzukehren. Hier müssten sie dann allenfalls Ergänzungsleistungen und eventuell sogar Sozialhilfeunterstützung in Anspruch nehmen. Das würde die erhofften Einsparungen bei der IV letztlich schmälern oder möglicherweise gänzlich zunichtemachen.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben.

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