Stadler Markus · Ständerat · 2011-06-15
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Wie ich beim Eintreten erwähnt habe, geht es mir um die Berücksichtigung der immateriellen Volkskultur. Das Haus der Volksmusik in Altdorf besteht seit 2006. Es versteht sich als nationale und nicht als regionale Institution. Das Haus forscht und dokumentiert regelmässig im Bereich der Schweizer Volksmusik. Es tut das in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Uri und der Schweizer Nationalphonothek in Lugano. Es bietet ein entsprechendes Kursangebot für Musiklehrkräfte an; Sie haben einen Flyer auf dem Pult. Es veranstaltet Nachwuchs- und Jugendangebote im Spezialgebiet Volksmusik. Es stellt eine professionelle Beratung für internationale Festivals und Schweizer Botschaften sicher. Es pflegt auch eine enge Zusammenarbeit mit den beiden alternierend stattfindenden Musikfestivals in Altdorf: Das eine ist das Musikfestival Alpentöne, es ist eher experimentell, international ausgerichtet; das andere ist das Volksmusikfestival mit einer eher traditionellen Ausrichtung.
Dank den in den Leitungsgremien vertretenen Fachleuten und dem engen Basisbezug zur Szene hat das Haus Vertrauen aufgebaut. Deshalb erhält es wertvolle Tonträger- und Notensammlungen zugestellt und trägt damit zur schweizweiten Sicherung historisch wichtiger Bestände bei. Es betreibt zudem eine eigene Sammlung. Ich meine, dass die gesetzlichen Kriterien für eine Bundesunterstützung nach dem Kulturförderungsgesetz bei diesem Haus erfüllt sind. Das früher einzige Volkskulturzentrum der Schweiz, das Kornhaus in Burgdorf, musste 2005 aus finanziellen Gründen schliessen. Im Bereich immaterielles Volkskulturerbe gibt es in der Schweiz kein Zentrum, das nationale Aufgaben übernimmt. Das Haus der Volksmusik ist somit die einzige Institution in diesem Bereich.
Kulturpolitik, Kulturförderung sollen alle wichtigen Bereiche betreffen, auch die Volkskultur. Sie darf sich nicht dem Vorwurf aussetzen, allzu elitär, allzu partikulär daherzukommen. Sie sehen es ja selber: Der Umfang meines Antrages ist sehr bescheiden, klein, aber fein, es geht um 200 000 Franken.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich mein Antrag nicht gegen den Mehrheitsantrag zu Absatz 1 wendet, wie man das der Fahne entnehmen kann.