Lexipedia

Imoberdorf René · Ständerat · 2011-06-16

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

2007 und 2008 haben beide Parlamentskammern eine vom Bundesrat vorgelegte Teilrevision des Waldgesetzes abgelehnt. Trotz der klaren Absage des Parlamentes an diese Revision herrschte Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf besteht. Die Notwendigkeit pragmatischer Lösungen orteten damals die vorberatenden Kommissionen wie auch unser Rat im Bereich der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik. Die dazu vorgeschlagenen Bestimmungen waren in der Vernehmlassung zur abgelehnten Revision des Waldgesetzes denn auch von vielen begrüsst worden.

Noch einmal zur Erinnerung: Die Waldfläche nimmt in der Schweiz weiterhin zu, dies vor allem in den Alpen. Ein paar Zahlen mögen das verdeutlichen. In der Schweiz hat der Wald in den vergangenen 150 Jahren insgesamt um 50 Prozent zugenommen. Zwischen dem 2. Landesforstinventar 1993-1995 und dem 3. Landesforstinventar 2004-2006 verzeichnete man in den Voralpen eine Waldflächenzunahme von 2,2 Prozent, in den Alpen eine solche von 9,1 Prozent und auf der Alpensüdseite eine von 9,8 Prozent. In meinem Kanton, im Wallis, wächst die Waldfläche pro Jahr um etwa tausend Hektaren. Es besteht also eindeutig Handlungsbedarf. Ich darf noch erwähnen, dass die Fläche der Schweiz zu 31 Prozent überwaldet ist.

Die Zunahme der Waldfläche führt immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft. Sie kann aber auch ökologisch und landschaftlich wertvolle Gebiete beeinträchtigen. Zudem kann es erforderlich sein, im Interesse des Hochwasserschutzes im Uferbereich Rodungen vorzunehmen. Gemäss geltendem Waldgesetz muss bei Rodungen ein Realersatz geleistet werden. Gerade in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche ist dieser Grundsatz aber nicht immer sinnvoll und zum Teil kaum mehr einzuhalten, ohne Landnutzungskonflikte zu provozieren.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat Ihre Kommission am 25. Juni 2009 mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die parlamentarische Initiative "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik" auszuarbeiten. Um die Stossrichtung bei den zentralen Punkte zu bestimmen, bei denen im Rahmen der Beratung der abgelehnten Revision des Waldgesetzes Handlungsbedarf festgestellt wurde, führte die Kommission am 25. Juni 2009 mit der Konferenz der kantonalen Forstdirektoren, der Pro Natura, der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung und dem Initiativkomitee "Rettet den Schweizer Wald" Anhörungen durch.

Das Initiativkomitee "Rettet den Schweizer Wald" fordert, dass am Prinzip der Walderhaltung und des Rodungsverbotes unbedingt festgehalten wird. Pro Natura und die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung begrüssen ein [PAGE 684] gezieltes Engagement im Rahmen des Waldgesetzes, um die Offenhaltung von Flächen, die landschaftlich oder naturschützerisch von hohem Wert sind, zu fördern. Auch die Konferenz der kantonalen Forstdirektoren begrüsst die Initiative. Sie fordert insbesondere eine gesetzliche Grundlage für die Einführung des statischen Waldbegriffs auch ausserhalb der Bauzonen, die Flexibilisierung der Ersatzaufforstungspflicht und die Erhöhung des Alters der Einwuchsflächen. Die Konferenz der kantonalen Forstdirektoren möchte, dass die Vorlage unverändert gutgeheissen wird.

Am 20. Oktober 2009 stimmte die UREK-NR dem Beschluss der ständerätlichen Kommission, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, einstimmig zu. Zwischen dem 15. September und dem 15. Dezember 2010 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Kommission konnte zur Kenntnis nehmen, dass die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes hinsichtlich einer Flexibilisierung der Waldflächenpolitik bei den Vernehmlassungsteilnehmern auf breite Zustimmung gestossen waren. Zugleich brachten die Antworten aus der Vernehmlassung zum Ausdruck, dass die beabsichtigte Bekämpfung der unerwünschten Waldflächenzunahme verbunden mit einer gezielteren Landschaftsentwicklung regional sehr spezifische Sichtweisen und Lösungen bedingt.

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat Ihre Kommission einzelne Bestimmungen angepasst; ich werde bei der Detailberatung darauf zu sprechen kommen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht Anpassungen im Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 vor. Im Wesentlichen geht es um Folgendes:

1. Am Grundsatz des Rodungsverbotes mit der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen wird festgehalten, und die Gesamtfläche soll nicht reduziert werden.

2. In bestimmten Fällen kann auf Realersatz verzichtet werden. Bedingung ist jedoch, dass gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.

3. Können die Projekte selbst als gleichwertige Massnahmen qualifiziert werden, soll gänzlich auf Ersatz verzichtet werden. Als Beispiel möchte ich hier eine Rodung zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes und/oder zur Revitalisierung von Gewässern anführen. Die Art des Rodungsersatzes bestimmt sich also wie beim geltenden Recht nach einer Kaskade, die in einzelnen Punkten jetzt differenziert und an die neuen Verhältnisse angepasst werden soll.

4. Eigentlicher Realersatz soll nur noch - und das ist neu - in derselben Gegend möglich sein.

5. Den Kantonen soll mit der teilweisen Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs die Möglichkeit gegeben werden, in Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen, und zwar auch ausserhalb der Bauzonen.

Die vorliegende Gesetzesänderung nimmt im Wesentlichen Bezug auf die unbestrittenen Ziele einer neuen Waldflächenpolitik, wie sie bereits in den im Waldprogramm Schweiz vorgesehenen Massnahmen formuliert worden sind. Der Auftrag gemäss Artikel 77 Absatz 1 der Bundesverfassung wird nach wie vor erfüllt. Insbesondere wird der Grundsatz der quantitativen Walderhaltung in Artikel 3 des Waldgesetzes nicht angetastet.

Die Kommission hat den vorliegenden Entwurf an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2011 mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet.