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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Artikel 15c ist vom Politischen und von seiner Sprengkraft her sicher einer der Schlüsselartikel dieser Vorlage. Ich kann Ihnen sagen, dass die Vorbehalte gegen diese Bestimmung in den Reihen der Seniorenorganisationen - ich sage es einmal so - massiv sind. Ich kann auch begründen, weshalb sie derart massiv sind: Man befürchtet, dass diese Bestimmung, wenn sie einmal eingeführt ist, im Laufe der Zeit noch verschärft wird; diese Befürchtung besteht nicht zu Unrecht, denn mit der ursprünglichen Vorlage hat man diese Organisationen erst auf den Plan gerufen - das müssen Sie einmal nachlesen. In der ursprünglichen Vorlage war die ganze Geschichte noch viel brutaler formuliert; sie wurde aufgrund der Vernehmlassung zurückgenommen. Es ist zuzugeben, dass die Vorlage nicht mehr so stark formuliert ist, wie sie es ursprünglich war, aber sie birgt immer noch einigen Sprengstoff.

Die Gründe für die Befristung der Führerausweise liegen von mir aus gesehen nicht so sehr im zusätzlichen Gewinn an Sicherheit; sie liegen vor allem in der Administration und in der Anlehnung an die EU; das hat sicher eine Rolle gespielt. Nach meiner Auffassung kann aus Sicht der Verkehrssicherheit ohne Weiteres auf die Befristung verzichtet werden. Die Notwendigkeit einer genügenden Sehkraft, Herr Bieri, ist nämlich implizit bereits im heutigen Gesetz festgehalten. Neu ist dies in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b enthalten. Dort wird die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die Fahreignung genannt. Der Bundesrat kann gestützt auf diese Gesetzesbestimmung den behördlich anerkannten Sehtest ohne Weiteres auf Verordnungsstufe regeln.

Nicht zuletzt gibt es keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass ältere Motorfahrzeugführerinnen und -führer häufiger Verkehrsunfälle verursachen als die übrigen Altersgruppen. Herr Berberat - Sie haben das angetönt -, in der Botschaft ist auf Seite 8468 klar festgehalten, dass es keine statistisch signifikanten Hinweise dafür gibt, dass die älteren Verkehrsteilnehmer mehr Verkehrsunfälle verursachen. Verbunden mit den strengeren Auflagen an die kontrollierenden Ärzte bei der Fahreignungsabklärung ist auch die Streichung von Artikel 15c Absatz 4 absolut vertretbar; sie lässt sich durchaus rechtfertigen.

Ich bitte Sie, bei Artikel 15c den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.