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Bieri Peter · Ständerat · 2011-06-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Damit es klar ist: Die Minderheit der Kommission wehrt sich nicht gegen die Streichung von Absatz 4. Es war ja hart umstritten, ob Personen, die über 70-jährig sind, grössere Fahrzeuge fahren dürfen. Diese Befähigung ist von der Minderheit, die ich vertrete, explizit nicht bestritten worden; wir wehren uns also nicht gegen die Kommissionsmehrheit, welche diese Bestimmung streichen will. Herr Berberat vertritt da einen anderen Antrag. Doch wie Sie der Fahne entnehmen können, ist die Haltung der Kommissionsminderheit klar, nicht zuletzt, weil sich auch die Frau Bundesrätin in der Kommission nicht allzu sehr gegen die Streichung gewehrt hat.

Bezugnehmend auf Artikel 14 und die dort genannten gesundheitlichen Voraussetzungen: Hier in Artikel 15c wird einzig das Sehvermögen angesprochen. Wir müssen zugestehen, dass das Sehvermögen ab einem gewissen Alter natürlicherweise abnimmt. Wir verlangen nicht Vorschriften bezüglich des Hörvermögens oder bezüglich psychischer Voraussetzungen - es geht einzig und allein um das Sehvermögen. Ich beziehe mich auf eine Studie, die besagt, dass beim Autofahren 90 Prozent der Wahrnehmung über das Auge erfolgt, sodass es angebracht sei, die Augen alle zehn Jahre testen zu lassen. Ich glaube, dass dies doch ein Aufwand ist, der jedem Autolenker zugemutet werden kann.

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