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Speck Christian · Nationalrat · 2001-06-05

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-05

Wortprotokoll

Auslöser meiner Motion sind massive Wettbewerbsverzerrungen im Verkauf durch unterschiedliche Festlegungen der Öffnungszeiten mit Sonderbewilligungen. Mit meinem Vorstoss will ich diesen unhaltbaren Zustand, der auch dem Wettbewerbsrecht widerspricht, mit einer liberalen Rahmenordnung beheben.

Heute sind die Öffnungszeiten in kantonalen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im Laufe der letzten Jahre wurden diese kantonalen Regelungen durch eidgenössische Verfügungen immer mehr ausgehöhlt, was für die einzelnen Marktteilnehmer zu einschneidenden Wettbewerbsverzerrungen führte. Zu erwähnen sind die Sonderbewilligungen für Flughäfen, SBB-Areale, die - wenn überhaupt - sehr grosszügige Vorschriften betreffend Öffnungszeiten haben.

Ursprünglich sollten diese Verkaufsgeschäfte den Reisenden dienen; heute sind daraus immer mehr kleine Einkaufszentren entstanden, die aber betreffend Öffnungszeiten den kantonalen Gesetzen nicht unterstellt sind. Die gleiche Entwicklung können wir bei den Autobahnraststätten beobachten.

Ein nächster Schritt ist mit der Verwendung von stillgelegten Bahnhöfen eingeläutet. Hier wurde von den SBB und Migros eine Tochtergesellschaft gegründet, die bis 2003 in fünfzig ehemaligen Bahnhöfen örtliche Einkaufszentren errichten will. Sie werden sich bei der Festlegung der Öffnungszeiten ebenfalls auf Sonderregelungen gemäss Eisenbahngesetz berufen. Bei Coop - Sie haben es mitbekommen - läuft ein Versuch mit Verkauf in fahrenden Eisenbahnwagen. Jüngste massive Entwicklungen in diesem Bereich sind die Tankstellen-Shops, die mehr oder weniger alle ein Vollsortiment für Güter des täglichen Bedarfs anbieten.

Gegen alle diese Entwicklungen habe ich nichts einzuwenden, sie entsprechen offenbar einem Kundenbedürfnis. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass diese Marktteilnehmer über sehr grosszügige, teilweise unbeschränkte Öffnungszeiten verfügen, der direkte Konkurrent in unmittelbarer Nähe sich aber an die einengenden kantonalen Vorschriften halten muss.

Ich glaube nicht, dass Sie es als gerecht empfinden würden, wenn fünfzig Meter von Ihrem Geschäft entfernt der Konkurrent Waren anbieten kann, Ihnen dies aber verwehrt ist. Dieser Zustand, der einige bevorteilt, andere benachteiligt, muss behoben werden.

Immer wieder wird auf das "Lädelisterben" hingewiesen, darauf, dass in kleinen und mittelgrossen Ortschaften keine Einkaufsmöglichkeiten mehr bestehen. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, dass wir denen, die gewillt sind und den Mut haben, noch kleine Läden zu führen, wenigstens bei den Öffnungszeiten gleich lange Spiesse geben.

Heute kennen verschiedene Kantone gar keine Regelung der Öffnungszeiten mehr. Andere haben sich, wie jüngst der Kanton Zürich, zeitgemässe Öffnungszeiten gegeben. Für diese Kantone besteht kein Handlungsbedarf. Handlungsbedarf aber besteht dort, wo mit Regelungen aus früheren Zeiten einengende kantonale Bestimmungen für die Beteiligten zu krassen Wettbewerbsnachteilen führen. Die Erfahrungen in Kantonen mit liberalen Gesetzesvorschriften zeigen auch, dass diese von den Geschäften flexibel, entsprechend den Bedürfnissen der Kundschaft, gehandhabt werden. Es wird auch niemand gezwungen, sein Verkaufsgeschäft offen zu halten. Wo aber das Bedürfnis besteht und der Wille von Ladeninhabern vorhanden ist, sollten vor allem den kleinen privaten Läden nicht noch zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden.

Es geht bei dieser Frage nicht in erster Linie um den Föderalismus, es geht vielmehr darum, ob wir in Kauf nehmen, dass grosse Gruppen von Teilnehmern benachteiligt werden. Heute besteht zwischen kantonalen Öffnungszeiten und eidgenössischen Sonderbewilligungen ein eigentlicher "Regulierungssalat". Ein liberaler eidgenössischer Rahmen ist deshalb notwendig. Es ist nicht ehrlich, Krokodilstränen über das "Lädelisterben" zu vergiessen, gleichzeitig aber vor allem junge, initiative Gewerbetreibende mit restriktiven Öffnungszeiten zu behindern.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meinen Vorstoss zugesichert, das Problem der Wettbewerbsverzerrungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen anzugehen. Er wird dabei auch das revidierte eidgenössische Arbeitsgesetz [PAGE 523] berücksichtigen, in dem der Schutz des Verkaufspersonals landesweit geregelt ist.

Der Bundesrat ist bereit, meine Motion als Postulat entgegenzunehmen. Aus föderalistischen Überlegungen und in Erwartung, dass damit nach Lösungen zur Behebung der Wettbewerbsverzerrungen gesucht wird, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ich bitte Sie, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.