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Wehrli Reto · Nationalrat · 2011-06-15

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15

Wortprotokoll

Mit der Verabschiedung des Strafbehördenorganisationsgesetzes im März 2010 haben die eidgenössischen Räte entschieden, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern die Vereinigte Bundesversammlung für die Wahl des Bundesanwalts und der beiden Stellvertretenden Bundesanwälte bzw. Bundesanwältinnen zuständig ist. Deshalb steht hier und heute zum ersten Mal die Bestätigung der drei Genannten für eine neue Amtsdauer an.

Die Gerichtskommission hat ebenso umfassende wie vorurteilslose Abklärungen vorgenommen und zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung gründliche Vorarbeit geleistet. In einer ersten Phase war zu entscheiden, ob die hier anstehende Wahl eine Ergänzungs- oder eine Wiederwahl sei. Die rechtlichen Begutachtungen, unter anderem durch das Bundesamt für Justiz, sowie die Erwägungen der Kommission haben uns mehrheitlich zum Schluss geführt, dass es sich um eine Wiederwahl handelt.

Alsdann hat sich die Gerichtskommission umfassend über die Tätigkeit des Bundesanwalts ins Bild gesetzt und dazu den Bundesanwalt selber wie auch seine Aufsichtsbehörden schriftlich und mündlich angehört. Kein Aspekt, keine der in der Kommission aufgeworfenen Fragen blieb unberührt. Wenn nicht sämtliche, so wurden jedenfalls die wesentlichen in den letzten Jahren gegenüber der Bundesanwaltschaft im Allgemeinen und dem Bundesanwalt im Speziellen geäusserten Kritikpunkte zur Sprache gebracht.

Verschiedene Mitglieder der Gerichtskommission haben Integrität und Führungskompetenz des Bundesanwalts in Zweifel gezogen bzw. deren Vorhandensein partiell verneint. Es wurden drei Anträge auf seine Nichtwiederwahl eingereicht. Die Gerichtskommission ist der Kritik nachgegangen und hat Dritte sowie den Bundesanwalt selbst damit konfrontiert. Die Kommissionsmehrheit hat schliesslich festgestellt, dass die Vorwürfe in den entscheidenden Punkten nicht zu erhärten waren und sich deshalb eine Nichtwiederwahl des Bundesanwalts nicht rechtfertigen lässt. Für die Bewertung war wesentlich, dass auch die Aufsichtsbehörden der Bundesanwaltschaft keine substanzielle Kritik angebracht haben.

Weder das Bundesstrafgericht, bis Ende 2010 mit der fachlichen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft betraut, noch die neue Aufsichtsbehörde kamen in ihren Stellungnahmen zuhanden der Gerichtskommission zum Schluss, eine Nichtwiederwahl des Bundesanwalts sei angezeigt. Auch die Geschäftsprüfungskommissionen und die Geschäftsprüfungsdelegation, alle von der Gerichtskommission angefragt, haben keine Feststellungen vorgebracht, welche die fachliche oder persönliche Eignung des Bundesanwalts ernsthaft infrage stellen. Sie haben dementsprechend keine Nichtwiederwahl intendiert.

Die Mehrheit der Kommission erachtet es als vordringlich, dass die Bundesanwaltschaft nach einer Zeit der Transformation und Reorganisation nun zur Ruhe kommen kann. Ihrer Ansicht nach würde ein Führungswechsel erhebliche Risiken für die Institution bergen, währenddem personelle Kontinuität an der Spitze der Bundesanwaltschaft rascher zu weiteren Verbesserungen in den Arbeitsabläufen und Prozessen beitragen kann und beitragen muss.

Die Gerichtskommission hat sich mehrheitlich - das heisst mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung - dafür ausgesprochen, Herrn Erwin Beyeler zur Wiederwahl als Bundesanwalt vorzuschlagen. Ein Minderheitsantrag auf Nichtwiederwahl wurde nicht gestellt.

Sodann beantragt Ihnen die Gerichtskommission einstimmig, Herrn Ruedi Montanari als Stellvertretenden Bundesanwalt und Frau Maria-Antonella Bino als Stellvertretende Bundesanwältin wiederzuwählen.