Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-13
Wortprotokoll
Bei dieser Regelung der Zuteilungsrechte geht es um Prinzipien, die man konzeptionell eigentlich durchziehen müsste. Sie haben jetzt bei den Absätzen 1 und 2, wie das der Ständerat beschlossen hat und die Mehrheit sowie der Bundesrat beantragt haben, den Grundsatz unterstützt, dass bei der Vergabe von Emissionsrechten alle Marktteilnehmer, bisherige und neue, gleich behandelt werden. Das verhindert Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branchen, und das ist für das Funktionieren des Systems wichtig.
Eine Minderheit der UREK-NR möchte nun in Absatz 2bis festhalten, dass neuen Marktteilnehmern keine kostenlosen Emissionsrechte zugeteilt werden dürfen. Das würde natürlich erneut zu einer Marktverfälschung führen. Unseres Erachtens ist das auch überflüssig, denn man muss das Ganze in Bezug zum ETS setzen und zur Regelung, wie Sie sie bei Artikel 42 noch zu präzisieren haben. Dort haben wir für fossil-thermische Kraftwerke eine Sonderregelung ausserhalb des ETS beschlossen, und somit ist dort schon eine Sonderbehandlung respektive eine Lockerung des Systems vorgesehen. Das entspricht dem Minderheitsantrag zu Artikel 42.
Für das ETS ist zu sehen, dass man hier zuerst einmal beschliessen muss, dass überhaupt fossil-thermische Kraftwerke ins EU-ETS hineinkommen, dass deren Emissionsrechte dort gehandelt werden. Dann stimmt auch das Gefüge wieder, und dann haben wir für die fossil-thermischen Kraftwerke eine Speziallösung, aber eben kongruent mit dem EU-ETS.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit und damit Ständerat und Bundesrat zu folgen.