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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-09-13

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-13

Wortprotokoll

Der Kern der Artikel 19 bis 22 ist, wie wir jetzt mitbekommen haben, eine Kompensationsverpflichtung für die neuen fossil-thermischen Kraftwerke in der Schweiz. Über die Einzelheiten der Kompensationsverpflichtung ist mit dem Bund ein Vertrag abzuschliessen, und zwar bevor mit dem Bewilligungsverfahren, dem Bau und dem Betrieb begonnen wird. Der Bundesrat und der Ständerat möchten die in einem Vertrag geregelten Einzelheiten der Kompensationsverpflichtung möglichst im Geheimen halten. Das Konzept der vertraglichen Kompensationsmassnahmen heisst also Intransparenz und keine Öffentlichkeit.

Das müssen wir aus zwei Gründen verhindern: Erstens ist die Kompensationsverpflichtung eine schweizerische Eigenart, die in den letzten Jahren hier im Parlament entwickelt worden ist. Die vertraglichen Kompensationsmassnahmen sind auf jeden Fall öffentlich bekanntzumachen; Öffentlichkeit ist in der Politik nichts Schlechtes. Zweitens handelt es sich, obwohl in der Bewilligungsphase keine Überprüfung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kraftwerkbetreiber möglich sein soll, um einen Vertrag, der für die nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahre gültig ist und [PAGE 1345] wahrscheinlich nicht einmal eine Anpassungsklausel beinhaltet. Das darf nicht sein! Sollte sich nämlich nach Abschluss der Vereinbarung herausstellen, dass falsche Annahmen getroffen wurden, muss eine Anpassung möglich sein.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, damit Klarheit darüber besteht, was und wie hier kompensiert wird. Sorgen Sie mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit dafür, dass Einzelheiten des Vertrages jederzeit verhandelbar sind und dass kein Vertragsteilnehmer, weder der Staat noch die Marktakteure, später die Faust im Sack machen muss.