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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Die Kommission hat hier eigentlich keine lange Diskussion geführt. Wir hatten eine Differenz. Der Ständerat übernahm den Entwurf des Bundesrates, und die Kommission hat hier nun versucht, einen Zwischenweg zu legiferieren und einen Kompromiss zu finden. Dieser Kompromiss wurde von der Kommission einstimmig genehmigt.

Hinsichtlich der Einzelanträge muss man festhalten, dass sich diese in ihrer Einschätzung, was dieser Passus bedeuten könnte, diametral widersprechen. Die Einzelanträge Borer und Fiala sprechen davon, dass man je nach Kompensationssätzen um bis zu 50 Rappen pro Liter erhöhen müsste. Die uns vorliegenden Informationen des Bundesamtes für Energie sagen, dass diese Zahlen zu hoch gegriffen sind, dass man hier von zirka 0,8 bis maximal 5,2 Rappen sprechen muss, wie es der Einzelantrag Lustenberger erwähnt.

Wie gesagt, die Kommission hat das nicht diskutiert, und ich bitte Sie, an diesem einstimmig gefällten Beschluss der Kommission festzuhalten. Ob man dem Antrag Lustenberger zustimmen kann, muss ich Ihnen überlassen. Die Kommission hat es damals nicht für nötig befunden, eine Grenze zu setzen, weil wir über diese Frage, wie viel das auslöst, nicht haben diskutieren können. Zur Präzisierung: Wenn Bedenken da sind, dass hier ein zu hoher Preis erzielt oder draufgeschlagen werden könnte, wäre möglicherweise eine [PAGE 1346] Ergänzung gemäss Antrag Lustenberger sinnvoll, wonach hier maximal 5 Rappen anfallen dürfen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen. Die Präzisierung gemäss Antrag Lustenberger könnte hier möglicherweise zielführend sein.