Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-09-13
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Auch die SVP plädiert für Nichteintreten. 2007 und 2008 gab es einen Aufschrei über zwei Vergabeentscheide bei der Neat. Wie in einem solchen Fall üblich, werden Vorstösse eingereicht, und der Bundesrat wird zum Handeln aufgefordert. Aber gerade diese Vorlage steht exemplarisch dafür, dass Einzelereignisse schlechte Ratgeber für Schnellschüsse sind. Ohne Not soll ein rechtsstaatlich korrektes - ich betone, rechtsstaatlich korrektes - Verfahren nicht über Bord geworfen werden.
Es ist bereits gesagt worden: Im geltenden Recht hat eine Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, aber der Richter kann diese aufschiebende Wirkung erteilen. Die Idee des Gesetzgebers ist und war, dass eben die Erteilung der aufschiebenden Wirkung im Ausnahmefall geschehen soll. Das ist durch das Bundesverwaltungsgericht offenbar nicht immer so gemacht worden oder wird nicht so gehandhabt.
Der Bundesrat schlägt eine Lösung vor, bei der in gewissen Fällen - die Kriterien sind von den Kommissionssprechern genannt worden - der Vergabezuschlag nicht aufgehoben werden kann und darf. Die SVP erachtet diese Lösung rechtsstaatlich als bedenklich. Es geht um eine wichtige Rechtsgüterabwägung, nämlich um die Abwägung zwischen dem Rechtsschutz der Offertsteller und den öffentlichen Interessen an einer schnellen Realisierung von Bauvorhaben.
Das Hauptproblem liegt unseres Erachtens nicht so sehr bei der heutigen Lösung, vielmehr geht es darum, wie schnell über die Erteilung oder Verweigerung der aufschiebenden Wirkung entschieden wird. Beim Bundesverwaltungsgericht herrscht offenbar die Meinung vor, dass bei einem Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung eine umfassende Chancenabwägung vorgenommen werden muss. Das braucht natürlich Zeit, da sind wir uns einig. Aber ob diese umfassende Chancenabwägung vorgenommen werden muss und nötig ist, ist sehr umstritten. Denn das Bundesgericht hat in ähnlich gelagerten Fällen entschieden, zum Beispiel beim Konkordat über öffentliche Beschaffung, dass aufgrund der Aktenlage lediglich eine summarische Prüfung vorzunehmen sei. Dies sollte nach unserer Meinung auch beim Bundesverwaltungsgericht in diesen Fällen möglich sein.
Nach zweimaliger Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen sind wir in der SVP-Fraktion zum Schluss gekommen, dass der Gesetzgeber hier nicht einschreiten muss, dass die heutige Lösung ausreicht, um auch im geltenden Recht schnelle Entscheide über die aufschiebende Wirkung fällen zu können.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nichteintretensantrag Ihrer Kommission zu folgen.