Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Die Minderheit III (Sommaruga Carlo) will eigentlich nicht einfach eine Streichung, sondern eine Aufhebung dieser Bestimmungen. Das ist eine sehr politische Frage. Die Kommission hat sich mit 14 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür entschieden, dass man dem Nachrichtendienst die Mittel in die Hände geben soll, sofern die Voraussetzungen gemäss Artikel 13 Absatz 3 erfüllt sind, welche - wie es der Bundesrat richtig ausgeführt hat - tatsächlich eine Einschränkung gegenüber dem geltenden Recht darstellen. Diese Bestimmung sollen also gemäss Bundesrat und Ständerat beibehalten werden.
Die Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) will bei Artikel 13a die Steuerbehörden im Rahmen von Absatz 1 auskunftspflichtig werden lassen. Wir sind mit Bundesrat und Ständerat aber der Meinung, dass das Steuergeheimnis nicht nur ein amtliches Geheimnis, sondern auch einen Persönlichkeitsschutz darstellt. Wir sind deswegen der Meinung, dass dieser Persönlichkeitsschutz einschränkendere Voraussetzungen gemäss Bundesrats- und Ständeratsfassung rechtfertige. Wir haben deshalb den Minderheitsantrag I mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Weiter sind wir der Meinung, dass auch der Antrag der Minderheit II (Freysinger) abzulehnen ist, wonach ganz auf eine nähere Umschreibung der Voraussetzungen verzichtet werden soll, unter denen das Steuergeheimnis zu durchbrechen ist. Wir sind der Meinung, diese seien nicht restriktiver, aber doch so restriktiv auszugestalten, wie es vom Bundesrat und vom Ständerat vorgeschlagen wird. Dieser Meinung folgen wir mit 16 zu 8 Stimmen.
Wir bitten Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.