Lexipedia

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-14

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Im Namen der grossen Mehrheit der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Minderheit zu folgen und ebenfalls nicht auf die abgespeckte BWIS-Revision einzutreten.

Wie Sie wissen, hat unsere Fraktion die erste Vorlage vehement bekämpft. Aus rechtsstaatlichen Überlegungen haben wir den grossen Lauschangriff, der mit dieser Revision verbunden war, bekämpft. Es ist dem Vorsteher des VBS zuzugestehen, dass er mit dieser zweiten Vorlage auf die gravierendsten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verzichtet hat. Die Verwanzung von Privaträumen und die präventive Telefon- und Postüberwachung zum Beispiel sind nicht in dieser Vorlage enthalten. Es ist auch zuzugestehen, das möchte ich sehr positiv vermerken, Herr Bundesrat Maurer, dass in dieser Vorlage das Akteneinsichtsrecht verankert ist, wie ich es mit einer Motion vorgeschlagen habe.

Wir sind aber trotzdem gegen Eintreten. Warum? Nach Ansicht der Mehrheit der Fraktion - ich betone: der Mehrheit - reichen die strafrechtlichen Instrumente aus, um auch terroristische Vorbereitungshandlungen zu bekämpfen, sofern ein individuell-konkreter Tatverdacht vorliegt. Gegenüber weitergehenden Vorfeldermittlungen ist die Mehrheit unserer Fraktion sehr, sehr skeptisch.

Was nun die zusätzlichen Instrumente der nachrichtendienstlichen Erfassung in dieser Revision betrifft, muss ich Ihnen sagen: Wir lehnen zum Beispiel die umfassenden Auskunftspflichten der Behörden und der Sozialversicherungseinrichtungen ab. Damit werden diese zu eigentlichen Schnüffelinstitutionen, und das wollen wir nicht. Wir wollen auch nicht, dass Informantinnen und Informanten eingesetzt werden, die entschädigt werden, denen Prämien ausbezahlt werden. Wir wollen in der Schweiz kein Schnüffelsystem mit Informanten installieren, die gegen Geld Informationen liefern. Das dient im Übrigen auch der Qualität der Informationsbeschaffung nicht, davon bin ich überzeugt.

Dann kommt aber noch eine ganz grundlegende Überlegung dazu. Wir redigieren hier ein Gesetz, das eigentlich im Zeitpunkt der Revision bereits wieder überholt ist. Sie wissen, dass ein Polizeigesetz in Arbeit ist. Dazu soll bereits im nächsten Jahr eine Botschaft über den Nachrichtendienst vorgelegt werden; damit soll der ganze Nachrichtendienst gesetzlich auf eine neue Basis gestellt werden. Die vorliegende Teilrevision soll dann in dieses Gesetz integriert werden. Es macht doch keinen Sinn, dass wir jetzt eine Einzelaktion vornehmen. Das verhindert jede Gesamtschau und führt dazu, dass wir ein eigentliches Flickwerk präsentieren. Erst mit einer Gesamtschau über die gesetzlichen Regelungen zum Nachrichtendienst haben wir auch die erforderliche Distanz und Übersicht, um das Ganze werten zu können. Wir müssen uns dann auch überlegen, ob die Aufsicht, wie sie jetzt praktiziert wird, ausreicht. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist.

Ich muss auch festhalten: Es besteht keinerlei Dringlichkeit für die jetzige Teilrevision. In einem Jahr kommt bereits wieder eine Gesamtrevision, mit der alles überholt sein wird. So etwas macht keinerlei Sinn - auch für Leute, die der Ansicht sind, es brauche eine Vorfeldermittlung, es brauche zusätzliche Instrumente.

Diese Teilrevision können wir uns mit Fug und Recht ersparen. Ich bitte Sie deshalb: Treten Sie mit der Minderheit nicht darauf ein.