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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-09-14

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen bei Artikel 10a Absatz 4, den ersten Satz zu belassen und den Rest des Absatzes zu streichen. Warum? Es geht hier um ein elektronisches System. Elektronische Systeme [PAGE 1379] produzieren bekanntlich Daten, auf die schnell und auf sehr unterschiedliche Weise zugegriffen werden kann. Es ist klar, dass die schweizerischen Behörden auf diese Datenbank Zugriff haben müssen und Zugriff haben werden. Im zweiten Satz geht es darum, dass man den Zugriff auf das System - nicht auf die Daten - auch ausländischen Sicherheits- und Polizeibehörden gewähren will.

Es bestehen hier unseres Erachtens Doppelspurigkeiten. In Artikel 17 Absatz 3 wird der Nachrichtendienst des Bundes bevollmächtigt, Daten weiterzugeben, auch an ausländische Behörden. Aber der Weg, auf dem die Daten weitergereicht werden können, wird klar aufgezeigt. Es wird auch ganz klar gesagt, dass kein Zugriff auf das System erfolgt, sondern dass Daten ausgetauscht werden können. Unseres Erachtens muss die Behörde, die wir mit Daten beliefern, nicht auch noch einen direkten Zugang zum elektronischen System haben. Der Datenaustausch nach diesem Gesetz soll generell gemäss Artikel 17 Absätze 2 und 3 gehandhabt werden, wenn es um ausländische Sicherheitsbehörden und um private Stellen geht.

Unsere Minderheit ist der Meinung, dass eine Doppelspurigkeit vermieden werden sollte. Der Datenaustausch mit ausländischen Behörden ist in Artikel 17 geregelt. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.