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preparatory:AB 120468

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch etwas Grundsätzliches sagen, bevor ich zum Antrag der Minderheit spreche. Der neue Artikel 13 Absatz 3 und die Dispositionen in Artikel 13a beinhalten ja ein umfassendes Informationsrecht bzw. eine umfassende Informationspflicht von Behörden; aber auch von Sozialversicherungen, das sehen Sie nachher hinten in den Dispositionen zu den einzelnen Sozialversicherungen. Das heisst nun: Diese Behörden und die einzelnen Sozialversicherungen werden verpflichtet, aktiv Informationen, die für den Nachrichtendienst relevant sein könnten, zu liefern, und zwar unabhängig von irgendwelchen Anfragen. Da fragt es sich schon, ob eine derart flächendeckende Schnüffelei - anders kann man das gar nicht bezeichnen - rechtsstaatlich haltbar ist. Aber noch viel mehr muss man sich fragen, ob sie überhaupt notwendig ist.

Herr Sommaruga hat darauf hingewiesen, dass der Datenschutzbeauftragte, gestützt auf das geltende Recht, eine Evaluation vorgenommen hat, was man mit dieser Informationspflicht überhaupt anstellen kann bzw. wie effizient, wie relevant sie ist. Er ist zum Schluss gekommen, dass sie überhaupt keinerlei Relevanz hat und dass man genauso gut auf diese Bestimmung verzichten kann.

Wenn Sie schon eine derartige Informationspflicht stipulieren wollen, dann muss diese, meine ich, selbstverständlich für alle Behörden gelten, also auch für die Steuerbehörden. Ich bin mit der Minderheit grundsätzlich der Meinung, dass man im Gesetz keine generelle Informationspflicht stipulieren sollte, sondern dass man die Informationspflicht auf die Fälle beschränken sollte, in denen vom Nachrichtendienst eine Anfrage kommt, in der klargemacht wird, was für Informationen überhaupt erwünscht sind und welche Personen sie allenfalls betreffen. Die Behörden müssen doch genau wissen, wo sie allenfalls suchen sollen, und dürfen nicht ziellos und auch völlig ineffizient irgendwelche Informationen weiterliefern.

Die Konkretisierung der Information auf Anfrage des Nachrichtendienstes gehört also meines Erachtens klar ins Gesetz. Wir stellen damit sicher, dass wir nicht eine flächendeckende Schnüffelei haben, wir stellen damit vor allem auch sicher, dass nur Informationen weitergegeben werden, die effektiv weiterverwendet werden können, die also effizient genutzt werden können. Ich denke, das ist das, was wir betreffend Effizienz in einem Rechtsstaat und Effizienz in Bezug auf die Arbeit des Nachrichtendienstes als minimale Voraussetzung erwarten müssen und dürfen.

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