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Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2011-09-14

Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die Minderheit XII beantragt Ihnen, Ziffer IIter zu streichen.

Halten wir fest: Diese Bestimmung hat weder etwas mit den ursprünglichen Anträgen des Bundesrates noch etwas mit jenen der Ständeratskommission zu tun. Ziffer IIter gaukelt Ihnen vor, dass mögliche Erträge aus Verkäufen oder Vermietungen von überschüssigen und meist veralteten Armeeliegenschaften und Armeematerialien ein wesentlicher Beitrag für die Finanzierung der Armee sein könnten. Dem ist nicht so. Lassen wir uns keinen Sand in die Augen streuen. [PAGE 1417] Wie man Medienberichten der "NZZ" entnehmen konnte, rechnet das VBS selbst damit, dass der Verkauf oder die Vermietung von Armeeliegenschaften maximal zusätzliche Einnahmen von 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr bringen könnten. Der reale finanzielle Mehrbedarf, den eine Armee mit 100 000 Angehörigen mit einem Kostenplafond von 5 Milliarden Franken gegenüber dem Modell des Bundesrates mit einer Armee mit 80 000 Angehörigen und 4,4 Milliarden Franken im Bundeshaushalt bedingt, kann damit bei Weitem nicht gedeckt werden. Ziffer IIter ist daher ein schlecht gebasteltes Feigenblatt. Ziffer IIter soll verhüllen, dass diese Vorlage finanzpolitisch äusserst fragwürdig ist. Sie reisst ein grosses Loch in die Bundeskasse, und dies ohne sicherheitspolitischen Sachzwang. Machen wir uns nichts vor: Ohne Steuererhöhung - und das will wohl niemand von den Mehrheitsparteien - oder massive Kürzungen beispielsweise beim Verkehr, bei der Bildung oder bei der Landwirtschaft lassen sich längerfristig diese jährlich wiederkehrenden Mehrausgaben von mehreren Hundert Millionen Franken nicht finanzieren. Mit den Erträgen aus den Armeeliegenschaften kann das absehbare Milliardenloch im Bundeshaushalt nicht gestopft werden.

Es kommt dazu: Die Errichtung eines "Sonderkässelis" für die Armee - darum geht es hier -, das durch die Liegenschaftserträge gespeist wird, widerspricht dem Gebot der Transparenz und der parlamentarischen Steuerbarkeit des Bundeshaushalts. Stellen Sie sich vor, wohin es führen würde, wenn plötzlich jedes Departement eigene "Sonderkässeli" für normale Staatsaufgaben einrichten würde, die durch departementseigene, zweckgebundene Einnahmen geäufnet werden. Das Ergebnis wäre wohl ein finanzpolitisches Durcheinander, unter Umgehung der parlamentarischen Budgethoheit.

Letztlich gilt es festzuhalten, dass es das geltende Recht bei Verkäufen von VBS-Grundstücken zu beachten gilt. Vorrang haben demnach erstens die Bedürfnisse ziviler Bundesstellen, zweitens die Kantone der betroffenen Standorte, drittens die Gemeinden; erst an letzter Stelle folgen private Interessenten. An diesem bewährten Verfahren sollte festgehalten werden. Es ist nicht gut, wenn VBS-Grundstücke einfach an den Meistbietenden verhökert werden. Im Vordergrund muss stattdessen vielmehr weiterhin das Gesamtinteresse stehen, das die öffentliche Hand zu definieren hat.

Zusammenfassend gilt es festzuhalten: Ziffer IIter hält nicht, was sie verspricht. Mit Ziffer IIter soll ein "VBS-Sonderkässeli" geführt werden, was demokratie- und finanzpolitisch fragwürdig ist.

Die Minderheit XII beantragt Ihnen daher die Streichung von Ziffer IIter.