Lexipedia

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-14

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-14

Wortprotokoll

Mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche - heute beträgt die Frist ein Jahr - soll ein besserer Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden. Gleichzeitig soll die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, wenn die verkaufte Sache für ein unbewegliches Werk verwendet wird, bei fünf Jahren festgesetzt werden, damit die Gewährleistungsfrist im Kaufrecht mit der fünfjährigen Verjährungsfrist beim Werkvertrag koordiniert werden kann. Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben dies im Detail dargelegt.

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Die heutige Regelung, eine Verjährungsfrist von einem Jahr, ist auch im Vergleich zur ausserhalb der Gewährleistung geltenden ordentlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren sehr kurz. Die ursprünglichen Gründe dafür waren, dass der Käufer über zusätzliche Rechte verfügt und dass die Rechtslage, nicht zuletzt wegen der Rechtssicherheit, rasch geklärt werden soll. Selbst das Bundesgericht hat nun aber hervorgehoben, dass dies eine einseitige Begünstigung des Verkäufers ist und dass die Interessen der Käuferschaft damit ausser Acht gelassen werden.

Nach Ansicht der BDP ist diese Kritik berechtigt. Eine Verjährungsfrist von nur einem Jahr ist wirklich zu kurz. Eine Verlängerung auf zwei Jahre scheint uns eine angemessene Verbesserung und eine massvolle Stärkung des Käufers im Interesse einer ausgewogenen Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu sein.

Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang, dass auch Verträge keine Verjährungsfrist von weniger als zwei Jahren vorsehen dürfen, da es sonst ja möglich wäre, den gewünschten und gewollten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vertraglich wegzubedingen. Wir werden aus diesem Grund den Antrag Schwander ablehnen, der mit der Möglichkeit einer Verkürzung auf ein Jahr die Regelung des heute geltenden Rechts, die wir ja korrigieren wollen, wiederaufnimmt.

Zu begrüssen ist nach Auffassung der BDP die Koordination der Verjährungsfristen beim Einbringen einer verkauften Sache in ein unbewegliches Bauwerk.

Im Rahmen der Vernehmlassung hat eine grosse Mehrheit die generelle Verlängerung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche befürwortet und betont, dass in diesem Bereich ein besserer Konsumentenschutz unerlässlich sei. Breite Zustimmung fand auch die Koordination der Verjährungsfristen beim Kauf- und beim Werkvertrag, ein Anliegen, welchem, wie schon gesagt, aus Sicht der BDP eine besondere Bedeutung zukommt. Schliesslich ist festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Fristen auch dem internationalen und europäischen Recht entsprechen, insbesondere auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen verstärken wir also in einem wichtigen Bereich den Konsumentenschutz, mit der Abstimmung zum Werkvertrag schaffen wir mehr Kohärenz in unserer Gesetzgebung, und wir passen schliesslich [PAGE 1425] unsere Gesetzgebung an europäische und internationale Regelungen an.

Aus all diesen Gründen wird die BDP-Fraktion der Vorlage zustimmen und beantragt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.