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Thanei Anita · Nationalrat · 2011-09-14

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Differenzen zum Ständerat. Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, dem Ständerat zu folgen.

Es geht um Folgendes: Der Vollständigkeit halber hat der Ständerat in Ziffer I Ingress erstes Lemma neben Absatz 1 auch Absatz 3 von Artikel 123 der Bundesverfassung aufgenommen. Bei Artikel 124 hat der Ständerat eine andere Formulierung als der Nationalrat gewählt, und zwar hat sich in der Beratung der ständerätlichen Kommission gezeigt, dass bei der geltenden Formulierung von Artikel 122 StGB zwischen der deutschen und der französischen Fassung eine Diskrepanz besteht. Der Nationalrat ist in der Beratung der deutschen Version gefolgt. Der Ständerat erachtete die französische Version als angemessener; Ihre Kommission ist damit einverstanden. Es ist klar, dass die Differenz in Artikel 122 StGB bestehen bleibt. Das hat aber mit dieser Vorlage nichts zu tun und kann im Rahmen der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen bereinigt werden.

Ich bitte Sie deshalb, bei beiden Differenzen dem Ständerat zu folgen.