Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-19
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-19
Wortprotokoll
Hier geht es um einen sehr zentralen Punkt der Vorlage. Mit dieser Vorlage wird ja nicht nur mehr Eigenkapital verlangt, sondern es geht auch darum, dass wir eine Notfallplanung installieren. Der Sanierungsplan ist die Umsetzung dazu. Diese läuft über das Bankeninsolvenzrecht. Darin gibt es ein Kapitel, in dem das geregelt wird. Es wäre nicht sinnvoll, hier weitere Bestimmungen im Sinne der Minderheit Kaufmann einzuführen. Dies würde bewirken, dass wir verschiedene Verfahren hätten, obwohl das Bankensanierungsrecht angewendet werden könnte, falls eine systemrelevante Bank überhaupt je zu diesem Punkt käme. Verschiedene Punkte, die von der Minderheit vorgeschlagen werden, sind bereits im Bankeninsolvenzrecht enthalten und dort detailliert ausgeführt. Deshalb würde dieser Minderheitsantrag zu Komplikationen führen.
Weiter wird in diesem Minderheitsantrag nicht klar zwischen den Phasen von Recovery, also den Stabilisierungsmassnahmen, und von Resolution, der Zwangssanierung, unterschieden. In der Phase Recovery handelt das Unternehmen privat, autonom, es steht unter intensiver Beaufsichtigung, ist aber dennoch rechtlich selbstständig. Dabei wirken die stabilisierenden Massnahmen; gleichzeitig kann jedoch das betroffene Unternehmen nicht Rechte in Anspruch nehmen, welche nur den Aufsichtsbehörden zustehen, nämlich die allfällige Ungleichbehandlung von Gläubigern ohne Rekurs- und Entschädigungsmöglichkeit. In der Phase Resolution ist die privat-autonome Recovery gescheitert, und der Staat muss die systemrelevanten Funktionen stabilisieren und weiterführen sowie den Rest entweder zwangssanieren oder eben liquidieren. Die Kontrolle geht dann in die Hände der Behörde über.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen.