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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-09-19

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 10 Absatz 3 haben wir einen Einzelantrag Leutenegger Oberholzer, und um den geht es. Der Minderheitsantrag, der auf der Fahne aufgeführt ist - das zur Präzisierung zuhanden der Materialien -, bezieht sich eben auch auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d, den Sie ja abgelehnt haben. Daher haben wir es aktuell bei Artikel 10 Absatz 3 mit dem Einzelantrag Leutenegger Oberholzer zu tun. Hier geht es um die Frage - das hat Ihnen die Frau Bundesrätin bereits erläutert -, ob man die Rabattierung bei den Eigenmitteln, bei der letzten Komponente voll gewähren oder ob man eine Kann-Formulierung wählen soll.

Die Kommissionsmehrheit hat sich ganz klar gegen die Kann-Formulierung und für die imperative Formulierung ausgesprochen. Sie lehnt daher den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer mit 14 zu 8 Stimmen ab.

Dann komme ich zu Artikel 10 Absatz 3bis. Es gibt eine Minderheit Fässler, die Absatz 3bis streichen will. Wenn eine Bank den Notfallplan erfüllt und umsetzt, wie es hier in Absatz 3bis formuliert ist, den die Kommission eingesetzt hat, und wenn die Bank entsprechend die gesamten systemrelevanten Teile herausnimmt und eine eigene Gesellschaft hat, geht sie weiter als der erforderliche Notfallplan. Dafür soll sie bei den Eigenmittelanforderungen im Bereich der progressiven Komponente Rabatt erhalten. Nun geht es hier um die Frage, wie weit man bei der Rabattgewährung gehen soll, sofern die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen umgesetzt ist. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass nach erfolgter Umsetzung, nicht erst nach der Planung von Notfallmassnahmen der volle Rabatt bei den Erleichterungen im Bereich der progressiven Komponente erhalten werden soll. Die Kommission entschied mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen nun, den Minderheitsantrag Fässler abzulehnen und ihr bei diesem neuen Absatz 3bis zu folgen.

Dann gibt es noch eine Minderheit bei Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe d, die Minderheit Fehr Hans-Jürg. Hier geht es wiederum um das Thema Eigenhandel, der ja, wie wir aus den früheren Anträgen und Argumentationen wissen, kaum abzugrenzen ist. Auch das "geschäftsnotwendige Minimum", wie es im Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg heisst, ist kaum definierbar. Die Kommissionsmehrheit ist zudem gegen einen derart tiefen Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit wieder einmal kurz die Philosophie dieser Vorlage im Sinne der Kommission darstellen. Es geht hier nicht darum, dass wir möglichst viele Geschäftsbereiche verbieten, es geht darum, dass wir letztendlich erreichen, dass eine Bank nicht mehr gerettet werden muss, auch wenn sie eine systemrelevante Grösse hat. Das heisst, wir wollen nicht zehn Verbote aufstellen, und dann kracht es am elften Punkt, bei dem vonseiten der betroffenen Bank Mist gebaut wird. Wir wollen vielmehr die Gewähr haben, dass eine Bank eben auch in Konkurs gehen kann, aber eben, indem wir die für das System wichtigen Teile, zum Beispiel Zahlungsverkehr oder Kreditwesen, aus der Bank herausbrechen können. Dazu ist die Notfallplanung da. Das ist eine andere Philosophie, als wenn wir Teile des Geschäftsbereichs verbieten und damit trotzdem nicht die Gewähr haben, dass wir, wenn es in einem anderen Teil dann Probleme gibt, die Bank nicht retten müssen.