Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Es geht hier um einen Grundsatzartikel, der sowohl für den Straf- als auch für den Massnahmenvollzug gilt. Zur Achtung der Menschenwürde gibt es eine grosse Anzahl von Bundesgerichtsentscheiden, und es macht daher Sinn, dass wir das neu direkt im Gesetz verankern.
Es ging der Kommission jedoch zu weit, den Antrag der Minderheit zu übernehmen. Es ist nach Ansicht der Mehrheit selbstverständlich, dass auch religiöse Überzeugungen zu achten sind. Im Strafvollzug wird dies jedoch nicht im gleichen Ausmass möglich sein wie in Freiheit. Man kann zum Beispiel nicht für jede religiöse Ausrichtung einen Gottesdienst anbieten. Dieser Antrag wurde daher in der Kommission mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.