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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2011-09-12

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Die SPK hat am 28. Juni 2011 die Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Uri, Obwalden, Glarus, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Neuenburg und Genf geprüft. Bei all diesen Änderungen handelt es sich zunächst einmal um die Anpassung der Kantonsverfassungen an die neuen schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnungen. Beim Kanton Glarus kommen die Einführung des Mehrheitsprinzips bei interkantonalen Zweckverbänden, die Übertragung der Oberaufsicht über die kantonale Sachversicherung an den Regierungsrat sowie der Finanzausgleich und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden dazu. Beim Kanton Solothurn kommt die Änderung der Kantonsverfassung als Folge des Beitritts zum Harmos-Konkordat dazu, beim Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es neu einen Unvereinbarkeitsartikel, beim Kanton Neuenburg die Einführung des Proporzwahlsystems für die Wahl der Deputation im Ständerat. Beim Kanton Genf kommt die Unterstellung des Generalsekretariats des Verfassungsrates unter die Kontrolle des Rechnungshofes dazu, die Regelung der Ausnahmen vom Grundsatz der Volkswahl von Magistratspersonen der richterlichen Gewalt sowie die Aufhebung des Kompetenzkonflikthofes.

Beim Kanton Aargau geht es auch noch um die Festlegung der Amtssprache. Das war in der Kommission der einzige Diskussionspunkt der ganzen Vorlage. Neu legt der Kanton Aargau in Paragraf 71a fest: "Die Amtssprache ist Deutsch. Behörden und Amtsstellen können auch in anderen Landessprachen oder in englischer Sprache verkehren ..." Wir haben festgestellt, dass diese Formulierung keineswegs gegen unsere Landessprachen gerichtet ist, sondern einfach die Möglichkeit einer Anwendung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragen beinhaltet. Es ist also eine Option. Es war auch bei der Behandlung im Kanton Aargau kein grösseres Thema.

Ihre SPK stellt fest, dass die Änderungen der Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen.

Ich bitte Sie namens der einstimmigen SPK, dem Entwurf zuzustimmen.

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