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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-12

Wortprotokoll

Die Diskussion über die Frage, ob man für Vorsorgeeinrichtungen eine Stimmpflicht vorsehen will oder soll, haben Sie und auch der Nationalrat bereits geführt. Bei der Fassung, die Ihnen heute vorliegt, geht es tatsächlich nur noch um die Frage: Wollen Sie jetzt an dieser Stimmpflicht festhalten - das möchte die Kommissionsminderheit -, oder möchten Sie dies, gemäss der Formulierung des Nationalrates, letztlich offenlassen? Aus Sicht des Bundesrates muss ich einfach sagen: Was der Nationalrat formuliert hat, hat keinerlei normativen Charakter und gehört deshalb nicht in ein Gesetz. Ich glaube, es wäre wichtig, dass man sich darüber einigt, ob man diese Stimmpflicht überhaupt will oder nicht. Dann wäre es aber wahrscheinlich auch wirklich kohärenter, diese Bestimmung zu streichen, als einen Begriff wie "sofern möglich" aufzunehmen - dies im Wissen darum, dass der Beweis nicht erbracht werden kann, ob eine Vorsorgeeinrichtung dieses Stimmrecht hätte wahrnehmen können oder ob es ihr nicht möglich war. Von daher stellt sich eher die Frage: Wollen Sie grundsätzlich auf die Ausübung der Stimmrechte verzichten, oder möchten Sie diese so beibehalten, wie Sie es ursprünglich formuliert haben?

Der Bundesrat unterstützt Ihre ursprüngliche Fassung und bittet Sie, hier die Minderheit zu unterstützen.