Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-09-12
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Unser Präsident hat vorhin gesagt, er wisse, wo wir bezüglich dieses Geschäftes stünden. Ich gestehe Ihnen: In diesem Saal [PAGE 729] weiss ich noch nicht so recht, wo ich stehe. Flexibilität ist ein Gebot der Stunde, und wir werden jetzt wohl beweisen, dass wir die nötige Flexibilität haben.
Jetzt aber zum Geschäft - der Herr Kommissionspräsident hat die Ausführungen gemacht -: Gemäss Nationalrat und gemäss Initiative ist es ja so, dass der Gesamtbetrag der Grundvergütung für die Geschäftsleitung von der Generalversammlung jährlich bindend festgelegt wird. Der Ständerat hat eine Art Opting-out-Lösung beschlossen. Das heisst, es ist per Statuten möglich, zu bestimmen, dass diese Frage kein Traktandum mehr ist. Die Statuten können besagen: "Darüber reden wir nicht", und bis die Statuten wieder geändert werden, ist der Gesamtbetrag der Grundvergütung kein Traktandum mehr.
Die Minderheit, die ich vertrete, möchte - es ist schon gesagt worden - eine vermittelnde Lösung, nämlich dass der Gesamtbetrag der Grundvergütung für die Geschäftsleitung jedes Jahr traktandiert wird, dass darüber abgestimmt wird, dass aber die Statuten festlegen, ob diese Beschlüsse der Generalversammlung bindend sind oder konsultative Wirkung haben.
Systemkonform, das vielleicht noch schnell zum Rahmen, wäre meiner Meinung nach das Festlegen der Saläre der Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat, der die Geschäftsleitung ja jeweils auch wählt. Darum hat der Ständerat seine Lösung so gewählt. Der Beschluss des Nationalrates würde, das haben wir in der Kommission besprochen, zu Problemen führen. Und wir können auch feststellen, dass es offenbar in keinem anderen Land die Regelung gibt, dass die Generalversammlung jährlich die Grundvergütung für die Geschäftsleitung festlegt.
Es gibt für dieses Geschäft nebst der sachlichen, materiellen aber auch eine politische Sicht, und das Ziel des indirekten Gegenvorschlags ist es ja nach wie vor, dass entweder die Initiative zurückgezogen wird oder dass wir mit dem indirekten Gegenvorschlag zumindest eine valable Alternative dazu haben.
Zum Gesamtbetrag der Grundvergütung für die Geschäftsleitung: Die Statuten legen fest, ob den Beschlüssen der Generalversammlung eine bindende oder konsultative Wirkung zukommt. Eine konsultative Abstimmung, wie sie eigentlich dieser Vermittlungsvorschlag will, liegt offenbar in einem gewissen internationalen Trend - solche Abstimmungen nehmen zu - und erlaubt allenfalls sogar eine freiere Willensäusserung der Abstimmenden. Wenn nämlich eine bindende Abstimmung über diese Gehälter stattfindet, wissen die Aktionäre, die abstimmen, dass sie damit unter Umständen eine gewisse Rechtsunsicherheit provozieren, und das ist ja weder in ihrem Interesse noch im Interesse des Unternehmens. Auch die Stiftung Ethos, die in diesem Bereich ja auch Vorarbeit geleistet hat, hat kommuniziert, dass sie die zwingende Abstimmung an der Generalversammlung nicht möchte.
Es gibt jetzt natürlich die bereits erwähnte Lösung, die der Ständerat gewählt hat, die Opting-out-Lösung. Sachlich ist das gut, da stimme ich zu, aber ich bin der Meinung - und das ist mein Hauptargument -, dass das politisch gesehen zu weit weg von der Initiative ist. Die Minderheit will darum, dass die Vergütung für die Geschäftsleitung jährlich traktandiert werden muss. Die Statuten bestimmen dann, ob die Beschlüsse bindende oder konsultative Wirkung haben. Eine Konsultativabstimmung kann dann natürlich nicht unmittelbar eine Wirkung haben, aber es gibt bereits Beispiele, wo man sieht, dass das mit der Zeit durchaus Wirkung entfalten kann. Wir brauchen in diesem Bereich eine Antwort auf die Abzocker-Initiative. Mit der Lösung des Nationalrates würden wir wie gesagt zu einem internationalen Sonderfall, und der Antrag der Minderheit ist wie erwähnt ein Vermittlungsvorschlag, in der Meinung, dass wir uns vielleicht mit dem Nationalrat darauf einigen könnten.
Eine letzte Bemerkung: In der Kommission kam vonseiten des Departementes noch der Hinweis, dass man gewisse Ausformulierungen "en détail" noch anpassen müsste. Das könnte dann selbstverständlich der Zweitrat machen, falls Sie der Minderheit zustimmen. Das empfehle ich Ihnen jedenfalls: Stimmen Sie für den Antrag der Minderheit, für den Vermittlungsantrag.