Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-09-27
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-27
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit der Vorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB, der das Parlament zugestimmt hat, hat der Nationalrat auch noch einer Motion seiner Finanzkommission zugestimmt, die folgende Hauptpunkte enthält:
1. Das SBB-Pensionskassenreglement ist dementsprechend abzuändern, dass sämtliche künftigen Belastungen, welche aus einem allfälligen weiteren Leistungsausbau resultieren, vollumfänglich zulasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen.
2. Weitere Ansprüche auf Ausfinanzierung sind unter keinen Umständen anzumelden.
3. Die obgenannten Bestimmungen gelten in gleichem Mass für die Pensionskassen sämtlicher bestehender wie auch künftiger Unternehmungen, bei denen der Bund als Allein-, Haupt- oder Mehrheitsaktionär, Eigentümer oder Miteigentümer auftritt.
Ihre Finanzkommission schliesst sich in der Argumentation dem Bundesrat an. Die Stossrichtung ist grundsätzlich richtig. Es darf bei der Pensionskasse der SBB keine nichtfinanzierten Leistungen mehr geben, die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der Kasse ist in Zukunft alleinige Aufgabe der zuständigen Kassenorgane, wie dies auch bei allen andern Pensionskassen bundesnaher Unternehmen der Fall ist. Vom Bund ist nichts mehr zu erwarten.
Gegen die Motion sprechen allerdings folgende Argumente: Der Bundesrat kann nicht, wie gefordert, einfach beim Vorsorgereglement der Pensionskasse der SBB Änderungen vornehmen. Das ist alleine Sache des Stiftungsrates bzw. des paritätischen Organs. Die Motion ist nicht nötig, es besteht kein Handlungsbedarf, denn eine Bundeshilfe für eine Pensionskasse braucht in jedem Fall eine formell-gesetzliche Entschuldungsgrundlage. Am Parlament vorbei geht da nichts. Im Falle der SBB-Pensionskasse haben wir die gesetzliche Grundlage im SBB-Gesetz geschaffen. Für die Pensionskassen anderer Unternehmungen kann man im SBB-Gesetz keine Rechtsgrundlagen - für was auch immer - schaffen.
Ihre Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, also einstimmig, Ablehnung der Motion.