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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-06-07

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin Metzler, gestern ist unser Rat einem Antrag der Minderheit Leuthard gefolgt und hat die Obergrenze für den bedingten Strafvollzug auf zwei Jahre festgesetzt - entgegen dem bundesrätlichen Entwurf. In der Botschaft von 1998 schrieb Ihr Vorgänger: "Damit der 'sursis partiel' eine gewisse Wirkung entfalten kann, muss .... die Obergrenze der bedingten Freiheitsstrafe auf mindestens drei Jahre angehoben werden." Ich möchte Sie fragen, ob der Bundesrat hier seine Meinung geändert hat bzw. wie er den "sursis partiel" bei einer Grenze von zwei Jahren begründen wird.