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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-09-28

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Kein Zweifel, Fukushima hat die energiepolitische Situation in unserem Land grundlegend verändert. Die Kernenergie wird heute von Bevölkerung und Politik überwiegend abgelehnt. Bei einer Abstimmung über eine Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk wäre für absehbare Zeit keine Zustimmung zu gewinnen. Dies kann man nicht ausblenden. Für mich heisst das: Ausstieg aus der heutigen Generation von Kernkraftwerken.

Mit der neuen Energiestrategie 2050 des Bundes soll ein schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie möglich werden. Dabei will der Bundesrat die bisherige Sicherheit der Stromversorgung, die sich heute durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. So steht es im bundesrätlichen Bericht. Stromversorgungssicherheit ist für mich in der Strompolitik die entscheidende Grösse; stellen Sie sich einmal vor, was wäre, wenn sie nicht mehr gewährleistet wäre.

Was der Bundesrat schreibt, ist ein hoher Anspruch an eine Energiepolitik, die noch nicht festgelegt ist. Es geht hier ein bisschen nach dem Motto: Nach begangener Ausstiegstat hält der Schweizer Rat. Insbesondere ist das griffige Massnahmenpaket noch nicht geschnürt. Über dieses wird in den eidgenössischen Räten und wohl auch vor Volksabstimmungen noch heftig gestritten werden. Ich denke etwa an die finanziellen Förderinstrumente: In den Unterlagen des Departementes wird eine hohe Lenkungsabgabe unterstellt, weiter lässt der Bundesrat eine Förderabgabe bzw. einen Stromrappen prüfen. Ob Lenkungs- oder Förderabgabe - es ist keineswegs sicher, dass sie eine Verfassungsabstimmung übersteht.

Damit komme ich zum Stichwort Verfassung: Die Kommission hat sich mit der Verfassungsfrage befasst - etwas anderes zu sagen ist nicht richtig -, aber sie hat sich nicht eingehend damit befasst. "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge", sagt Kurt Marti. Frau Bundesrätin, ich bin bereit, mit Ihnen einmal zu schauen, wie weit man in der Strompolitik kommt, wenn man aus der Atomenergie aussteigt. Was aber den Weg betrifft, der dazu führen soll, bin ich mit Ihnen nicht einverstanden. Ich habe in der Kommission auch keine positiven Signale erhalten. Der Weg dorthin führt nicht über den Beschluss zu dieser Motion.

Wir haben ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz erhalten. In diesem Gutachten steht: "Eine Verfassungsänderung scheint uns nicht absolut zwingend für eine gesetzliche Regelung des Verzichts auf die nukleare Stromerzeugung." So weit entspricht das Gutachten der Haltung des Bundesrates. Aber dann heisst es in diesem Gutachten weiter: "Einzuräumen ist, dass die historische Auslegung einen anderen Schluss nahelegt und dass es politisch Sinn machen kann, den Ausstieg durch eine Verfassungsänderung vorzusehen." Der Entscheid ist also nicht nur politisch begründet, wie ich in der Kommission gehört habe, sondern er ist auch aus der Historie von Artikel 90 der Bundesverfassung zu verstehen. Das ist nach meiner Auffassung aber nicht genügend für einen Ausstiegsentscheid.

Es ist aber auch politisch angezeigt, den Ausstieg durch eine Verfassungsänderung vorzusehen. Ich sage Ihnen auch [PAGE 962] gleich, warum. Auch das Gutachten sagt es: "Würde ... der Ausstieg aus der Kernenergie auf Gesetzesstufe beschlossen", wie der Bundesrat es will, "und würden später die für die 'Energiewende' allenfalls notwendigen Änderungen der Verfassung abgelehnt, geriete man in eine schwierige politische Lage. Dazu kommt, dass bereits zwei Volksinitiativen gestartet worden sind, die den Ausstieg aus der Kernenergie (auf Verfassungsstufe) verlangen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit werden diese Volksinitiativen zustande kommen. Wenn das Parlament seinerseits eine Verfassungsvorlage über den Ausstieg aus der Kernenergie verabschieden würde, könnte dies den politischen Prozess beschleunigen und zugleich vereinfachen." Das steht im Gutachten des Bundesamtes für Justiz.

Ich meine, das Gutachten spricht eigentlich zu mindestens zwei Dritteln dafür, dass die Vorlage Volk und Ständen zu unterbreiten ist. Wer hat denn eigentlich Angst vor dem Volk und den Kantonen? Bei grundlegenden Entscheiden hat in der Schweiz das Volk das letzte Wort. Ob aus der Kernenergie ausgestiegen wird, entscheiden Volk und Kantone in einem einzigen Grundsatzentscheid - nicht aufgeteilt auf dreissig fakultative Formalreferenden.

Volk und Stände müssen rasch, hoffentlich noch 2012, diese wichtige Frage, Ja oder Nein zum Kernenergieausstieg, entscheiden. Diesen wichtigen Entscheid dürfen Bundesrat und Parlament in keinem Fall am Volk vorbeimogeln.

Ich habe heute Morgen schon gestaunt: Bei den neuen Fliegern ist man hingestanden und hat gesagt, dass das vors Volk muss, obwohl da die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen nicht gegeben sind. Aber hier will man etwas anderes. Hier gibt man sich Mühe, das nicht zu tun. Der Ausstieg aus der Kernenergie gehört auf die Verfassungsstufe. Wenn sich die Schweizerinnen und Schweizer 1997 schon zur Aufhebung des Pulverregals äussern mussten, ist es nötig, das Volk und die Kantone auch zur Aufhebung der Kernkraftwerke zu befragen.

Fünfmal von 1979 bis 2003 hat die Bundesversammlung Volk und Stände zu diesem Thema zur Urne gerufen. Fünfmal haben Volk und Stände den Ausstieg abgelehnt. Das Volk und die Stände sind heute genauso in der Lage zu entscheiden. Wer das Volk ernst nimmt, muss den Weg für einen Volksentscheid freimachen.

Dazu kommt, dass damals, als noch zwei namhafte Juristen, zwei Professoren, hier im Ständerat sassen und die Verfassungsfragen noch auf den Tisch kamen, bevor man auf Gesetzesstufe entschied, der Verfassungsvorbehalt ernst genommen wurde. Und die beiden Kollegen, die Herren Riccardo Jagmetti und Jean-François Aubert, das können Sie im Gutachten nachlesen, kommen eindeutig zum Schluss, dass Artikel 90 der jetzigen Bundesverfassung nicht ausreicht, um aus der Kernenergie auszusteigen. Das steht dort nachzulesen. Das ist im Grunde auch, wie ich gesagt habe, das Ergebnis des Gutachtens des Bundesamtes für Justiz. Als Grundlage für ein Kernenergieverbot genügt Artikel 90 der Bundesverfassung nicht. Falls die Verfassung diesbezüglich einen neuen Sinn erhalten soll - und sie bekommt einen neuen Sinn mit dem Ausstieg -, müssen Volk und Stände die Verfassung ändern.

Ein Volksentscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie macht Sinn, unabhängig davon, ob wir die Kernenergie befürworten oder nicht, und unabhängig davon, wie die heutigen Entscheide des Ständerates ausfallen. Der Widerstand aus dem UVEK gegenüber einem Entscheid auf Verfassungsstufe ist für mich nicht nachvollziehbar. Weder die Kernenergiebefürworter noch die Kernenergiegegner noch das UVEK brauchen Angst vor dem Volk zu haben. Lassen wir Volk und Kantone entscheiden, und zwar rasch!

Noch ein Wort an die Frau Bundesrätin: Ich habe einen letzten Wunsch - auch im politischen Leben hat man noch einen letzten Wunsch zugute, und als CVP-Bundesrätin haben Sie wohl Verständnis für einen armen Sünder. Ich möchte von Ihnen heute hier im Rat - das ist etwas resignativ, ich gebe das zu - wenigstens die Zusage, dass Sie im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie die Verfassungsfrage noch einmal gründlich und sorgfältig prüfen. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Materialien zu Artikel 90 der Bundesverfassung: Was ist im Ständerat zu diesem Artikel 90 gesagt worden, als wir die Bundesverfassung revidierten? Ich wäre Ihnen dankbar für diese kleine Bewegung, für diese Zusage, damit wir den Weg auch richtig antreten können.

Die sichere und wirtschaftliche Stromversorgung ist für Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat muss durch eine umfassende Strategie zeigen, wie die Versorgungssicherheit - das ist für mich zentral - auch ohne Atomenergie wirtschaftlich und ohne Gefährdung der Klimaziele gewährleistet werden kann. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ist bei diesem Umbau des Energiesystems eine zentrale Stossrichtung. Sie muss, ob man für Kernenergie ist oder dagegen, wesentlich verstärkt werden.

Zum Schluss noch die Bemerkung eines Naturwissenschaftlers: Eines muss man in der Energiediskussion immer wieder betonen: Es gibt keine problemlose Energie. Jede Energietechnologie hat Vor- und Nachteile. Dies gilt für die erneuerbaren Energien genauso wie für die Kernenergie. Fukushima sollte uns nicht daran hindern, die Energieoptionen ohne vorgefasste Meinungen umfassend abzuwägen.

Ich komme zum Schluss: Der Ausstieg aus der Kernenergie gemäss Ziffer 1 des Motionstextes, ohne Wenn und Aber, führt für mich nur über eine Verfassungsänderung. Es gibt für mich keinen Atomausstieg ohne Volks- und Ständemehr. Weiter muss ich Ihnen sagen, dass die Ziffern 1 und 1bis des Textes Produkte einer Sitzung unter Zeitdruck sind - sie fand zwischen sieben Uhr und Viertel nach acht Uhr morgens statt. Wenn Sie Ziffer 1 und Ziffer 1bis lesen, dann müssen Sie zugeben, dass das nicht aufgehen kann und dass Widersprüche enthalten sind.

Ich kann Widersprüchen im gleichen Motionstext nicht zustimmen, deshalb lehne ich diese Motionen ab.