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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich beginne gleich mit der Motion Forster 11.3579. Die Kommission erhielt den Antrag des Bundesrates erst in der Sommerzeit und konnte ihn nicht beraten. Wir lehnen die Motion ab, und zwar aus mehreren Gründen. Es ist natürlich so, dass im heutigen Stromversorgungsgesetz die Gestehungskosten relevant sind und nicht der Marktpreis. Das ist politisch so vorgegeben. Es gibt aufgrund der Verordnung deshalb zahlreiche Auslegungsdifferenzen, die die Elcom ausräumen muss und die zum Teil vor das Bundesverwaltungsgericht gekommen sind. Sie haben sicher den Entscheid mitbekommen, der im Hinblick auf die Marktöffnung gerade einen Rückschritt bedeutet; wir müssen die entsprechende Bestimmung jetzt wieder neu anpassen.

Wir haben eine zweite Problematik, nämlich die, dass der Netzzugang rund 40 Prozent des Strompreises ausmacht. Das Netz, mindestens das Höchstspannungsnetz, ist ein Monopol. Dort haben Sie eben gerade keinen Markt. Weitere 10 bis 15 Prozent des Strompreises machen öffentliche Abgaben aus, und diese sind von Stadt zu Stadt, von Versorgungsregion zu Versorgungsregion verschieden. Das sind Gegebenheiten, die in der Schweiz mit dem heutigen System schlussendlich eben nicht einen Marktpreis ergeben. Der Nationalrat - es liegen auch Vorstösse aus Ihrem Rat vor - beauftragt uns zudem, für die stromintensive Industrie Ausnahmen vorzusehen. Ja, wie wollen Sie in einem offenen Markt mit Marktpreisen den Wunsch nach Ausnahmen für die stromintensive Industrie bewerkstelligen, wenn nicht mit Eingriffen in den Markt oder mit Speziallösungen für diese Industrie? Der Bundesrat will diese Industrie ja nicht aus dem Standort Schweiz vertreiben. Hier müssen wir vielmehr darüber nachdenken, wie wir dieses Bedürfnis der Industrie auch in einem offeneren Markt - sogar mit immer mehr Annäherung an die EU-Preise - befriedigen können.

Schliesslich ist der zweite Marktöffnungsschritt in Vorbereitung. Wir werden Ihnen wahrscheinlich mit dem Energiegesetz nicht gleich auch die etwas umfangreiche Revision des Stromversorgungsgesetzes vorlegen können; diese muss man allenfalls um ein Jahr verschieben. Wir sind an der Arbeit, und den Entscheid, ob man beides gleichzeitig bringt oder Teile davon, werden wir im nächsten Jahr fällen.

Aber einen Strompreis nach reinen Marktgrundsätzen zu gestalten, mit den drei Komponenten, die nicht marktorientiert sind und bei denen wir auch die Interessen des Industriestandortes Schweiz berücksichtigen müssen, das scheint mir in der Form, die Frau Ständerätin Forster hier verlangt, derzeit nicht möglich zu sein. Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

Wir haben keine Differenzen bei den Motionen 11.3404, 11.3458 und 11.3423.

Eine Differenz betrifft noch die Motion Killer 10.4082. Herr Killer macht eine Reihe von an sich spannenden Vorschlägen, wie man die Investitionen in die Höchstspannungsleitungen beschleunigen könnte. Er möchte, dass der Bund vermehrt die strategischen Netze definiert und diesbezüglich mehr Einfluss erhält. Das freut mich im Grundsatz, aber das Raumplanungsrecht ist zum grossen Teil Sache der Kantone. Das ist ein Thema, das wir mit den Kantonen diskutieren müssen. Wir haben die Netzpläne, aber die Sachpläne bzw. die Richtpläne liegen wieder in kantonaler Hoheit. Ich wünschte mir an sich eine solche Bundeskompetenz, weil es wahrscheinlich schneller gehen würde. Aber mit der Verfassung ist das derzeit schwierig zu vereinbaren. Die Linienführung solcher Netze ist zudem von sehr vielen Zielkonflikten begleitet. Wir sehen das bei sehr vielen Leitungen, bei denen wir jahrelange Beschwerdeverfahren haben. Das Know-how der Kantone ist wichtig, damit man mit der betroffenen Bevölkerung auch in der Frage der Erdverlegungen einen Konsens findet. Deshalb haben wir hier eine Differenz mit Ihrer Kommission.

Wir sind hier auch Vertreter der Interessen der Kantone und lehnen deshalb die Motion ab.

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