Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-22
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22
Wortprotokoll
Zu Ziffer II Buchstabe a: Der vorliegende Bundesbeschluss ist ein Planungsauftrag an den Bundesrat. Wir geben vor, wie der Bundesrat die Armee in den wesentlichen Punkten planen soll. Die Bundesverfassung gibt der Armee in Artikel 58 drei Aufträge, nämlich die Verteidigung, die Unterstützung der zivilen Behörden und die Friedenssicherung im Ausland. Eine Priorisierung ist in der Verfassung nicht gegeben; die Aufträge sind gleichwertig. Die Priorisierung hat jeweils in der Gesetzgebung anhand der konkreten Bedrohung zu erfolgen.
Wenn wir den Planungsauftrag nach dem Willen des Nationalrates geben, wonach die Kernkompetenz der Armee prioritär die Verteidigung sei und nur subsidiär die zivilen Behörden zu unterstützen seien, dann verkennen wir die heutige Bedrohungslage. Wir haben es mehrfach ausgeführt: Die Schweiz zu verteidigen bedeutet heute nicht, in St. Margrethen und in Pruntrut auf einen mechanisierten Angriff zu warten. Die Schweiz zu verteidigen heisst heute, die Bevölkerung bei Katastrophen, bei Gewaltanwendung zu schützen, die verletzliche Infrastruktur zu schützen und aufrechtzuerhalten und damit das sichere Leben in der Schweiz weiterzuführen. Die Unterstützung ziviler Behörden ist heute der Hauptauftrag, und dem geben wir in unserer Fassung Ausdruck.
Wir bitten Sie, daran festzuhalten; die Kommission ist einstimmig dieser Meinung.