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Hutter Markus · Nationalrat · 2011-12-06

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Bei dieser Differenz beim Eisenbahngesetz, Artikel 9a Absatz 6, geht es um die Gewährung des Netzzuganges und um die Reziprozität. Reziprozität bedeutet, dass die Regelung im Ausland gleich sein muss wie in der Schweiz: Auch ein Schweizer Unternehmen muss in der Lage sein, in Deutschland oder in Italien eine Trasse zu reservieren. Dies ist an sich eine Selbstverständlichkeit, und es ist auch im EU-Recht enthalten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beurteilt diese zusätzliche Bestimmung als eine unnötige Einschränkung des Bundesrates. Sie ist der Meinung, es brauche diesen Zusatz der Reziprozität nicht, weil es auch dieses Gleichgewicht, wie es jetzt vorausgesetzt wird, nicht gebe, weil es immer um unterschiedliche Strecken, Trassen und Bedingungen gehe, die zwischen der Schweiz und dem Ausland eben nicht identisch und deshalb nicht miteinander vergleichbar seien. Die Marktöffnung ist auch ohne diese Bestimmung gewährleistet.

Deshalb hat Ihre Kommission diesen Minderheitsantrag mit 11 zu 10 Stimmen knapp abgelehnt.