Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-12-06
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-06
Wortprotokoll
Die Ihnen vorliegende Motion der UREK-NR geht auf zwei parlamentarische Initiativen (10.478 und 10.479) von Nationalrat Geri Müller zurück. Es ging bei diesen parlamentarischen Initiativen um den Herkunftsnachweis bei Kernmaterialien und auch um die Frage des Verbleibs von abgebrannten Kernmaterialien. Im Wesentlichen forderten die parlamentarischen Initiativen fünf Punkte:
1. Aufbewahrungsorte im In- und Ausland sollen deklariert werden.
2. Verantwortliche Personen an diesen Aufbewahrungsorten sollen benannt werden.
3. Kritische Transaktionen von Kernmaterialien sollen verstärkt unterbunden werden. Hier geht es insbesondere um Tauschgeschäfte.
4. Es soll eine verstärkte Transparenz über den Urankreislauf geschaffen werden. Es geht um die Erweiterung der Informationsrechte für alle Akteure.
5. Es sollen detaillierte Angaben über die möglichst sichere Handhabung der Entsorgung und über die Materialstoffflüsse in schweizerischen Atomkraftwerken erstellt werden.
Die Kommissionsdebatte zu diesen parlamentarischen Initiativen zeigte einerseits, dass weitere Abklärungen nötig sind, andererseits wurde auch deutlich, dass in diesem Bereich der Deklaration und der Verfolgbarkeit von Kernmaterialien nach wie vor dunkle Flecken bestehen. Der Weg der parlamentarischen Initiative schien der Kommission nicht zielführend, weil noch so viele Fragen anstehen. Darum hat die Kommission eine entsprechende Motion ausgearbeitet, die Ihnen heute vorliegt.
Sie sehen, diese Motion ist zweigeteilt: Sie enthält auch Fragen, die weiter geklärt werden müssen. Es ist nicht üblich, in einer Motion Fragen zu stellen, aber es erschien der Kommission der einfachste Weg, der effizienteste Weg, um in der Frage, welche durch die parlamentarischen Initiativen aufgeworfen wurde, wirklich weiterzukommen. Das Bundesamt für Energie hat dargestellt, dass in diesem Bereich weitere Abklärungen laufen und dass bis Ende Jahr ein Bericht erarbeitet werden kann, aber es war nicht der Moment, auf diesen Bericht zu warten. Darum beantragen wir Ihnen von der Kommission her, diese Motion anzunehmen. Damit ist Klarheit geschaffen, dass an dieser Frage weitergearbeitet werden muss. Wenn das Bundesamt und der Bundesrat aufgrund der Arbeiten zur Erkenntnis kommen, dass hier tatsächlich weiter legiferiert werden muss, dann sollen sie, so sieht es die Motion vor, dem Rat die entsprechenden Gesetzesanpassungen beantragen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.