Müller Geri · Nationalrat · 2011-12-06
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2011-12-06
Wortprotokoll
Der Kampf gegen die illegale Herstellung von Waffen und den illegalen Handel mit Waffen soll verstärkt werden. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Mindeststandards des Uno-Feuerwaffenprotokolls und des Uno-Rückverfolgungsinstruments ins schweizerische Recht aufzunehmen. Das Geschäft beinhaltet zwei Vorlagen: eine neue Datenbank über die Markierung von Feuerwaffen sowie die Markierung und Registrierung dieser Feuerwaffen.
Es ist eine Realität: Heutzutage zirkulieren rund 875 Millionen Kleinwaffen frei, mit denen jedes Jahr mehrere Hunderttausend Menschen getötet werden. Die Wahrscheinlichkeit, von einer Kleinwaffe getötet zu werden, ist bedeutend grösser als die Wahrscheinlichkeit, von einer Massenvernichtungswaffe getötet zu werden. Allein pro Jahr werden rund 5 Millionen dieser Kleinwaffen verkauft und gehandelt. Die Sache ist klar: Es ist sehr einfach, eine kleine Waffe zu transportieren, zu verkaufen und eben auch zu bedienen und einzusetzen. Deshalb ist Handlungsbedarf gegeben.
Das Uno-Feuerwaffenprotokoll ist ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Das Protokoll ist am 31. Mai 2001, also vor über zehn Jahren, verabschiedet worden und hat aktuell 79 Vertragsstaaten. Wir haben im Rahmen des Schengen-Abkommens und der Kontrolle der Waffen einen Beitritt selber bereits vordiskutiert: Vor rund zwei Jahren haben wir diese Revision getätigt, und der Bundesrat hat schon damals angekündigt, dass wir auf dieses Protokoll zurückkommen würden, dann nämlich, wenn die Rückverfolgungssysteme installiert sind. Dieser Moment ist heute gekommen. Es geht heute also darum, das abzuschliessen, was wir im Laufe der letzten Jahre gemacht haben.
Die Mehrheit der Kommission ist dieser Logik gefolgt und hat das Bestreben der Schweiz, internationale Konflikte zu reduzieren, unterstützt. Eine Minderheit der Kommission aber sieht Probleme, darauf möchte ich ganz kurz eingehen.
Es wird die Frage gestellt: Warum ist das 2009 nicht in einem Guss gemacht worden? Ich habe die Antwort vorhin gegeben. Damals sagte man: Das Rückverfolgungssystem muss installiert sein, sonst hat es keinen Sinn, eine solche Vorlage zu verabschieden.
Dann kam der Einwand, es seien nicht alle dabei, es seien nur 79 Staaten dabei, unsere Nachbarn ausser Italien seien nicht dabei, osteuropäische Staaten hingegen seien dabei. Das stimmt zurzeit teilweise. Wir wissen aber, dass die Europäische Kommission dieses Protokoll unterzeichnet hat und dass es damit auch die Mitgliedstaaten unterzeichnen werden. Es ist also eine Frage der Zeit, bis das die anderen nachvollziehen werden. Es ist ja auch nicht schlecht, wenn die Europäer einmal etwas nachvollziehen, was die Schweiz gemacht hat.
Zum Sicherheitsgewinn wurde gesagt, der sei nicht erkennbar. Man kann immer sagen, es ist ja nur ein Papier. Aber immerhin wäre es heute erkennbar, woher die Waffen stammen. Das sind jeweils nach den Konflikten die grossen Fragen: Wer hat die Waffen ins Land gebracht, woher sind sie gekommen, wie ist die Transaktion genau gelaufen? Das hätte bei der Aufschlüsselung von Konflikten einen Vorteil; langfristig gesehen könnten solche Geschäfte aber auch immer besser abgewehrt werden.
Das Letzte, was noch angeführt wurde, sind die Kosten. Es ist hier ausdrücklich enthalten, dass es keine Folgekosten gibt. Natürlich gibt es Personalkosten, aber das Gesetz selber hat keine Folgekosten. Wir müssen wirklich streng zwischen diesen zwei Dingen unterscheiden. Es werden rund zwei bis drei Personen damit beschäftigt sein, die Registrierung bei uns durchzuziehen.
Die Kommission hat dieses Geschäft eingehend beraten; es war in der Sicherheitspolitischen Kommission nicht das erste Mal. In der Zusammensetzung des alten Parlamentes empfiehlt sie Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, dieser Vorlage zuzustimmen.