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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-06

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

Sie entschuldigen, meine Stimme ist immer noch nicht so "impeccable", ich werde mich deshalb etwas kürzer fassen, zumal die Mehrheit der Kommission die parlamentarische Initiative unterstützt.

Die Abzockerei ist ein Dauerärgernis in der Gesellschaft. Das trifft zu auf die Privatwirtschaft, aber auch auf parastaatliche und staatliche Organisationen. Wenn staatliche Aufgaben an Unternehmungen ausgelagert werden - das sehen wir bei öffentlichen Unternehmungen genau gleich - wie auch wenn Funktionen ausgelagert werden, wie das im Urheberrechtsgesetz der Fall war, stellen wir immer häufiger fest, dass wir eine Explosion bei den Gehältern haben. Die Verwertungsgesellschaften haben gemäss Urheberrechtsgesetz sicherzustellen, dass die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber, das sind z. B. die Autorinnen und Autoren, zu ihrem Entgelt kommen. Der Meccano ist gesetzlich klar festgelegt. Die Verwertungsgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Gesetz ist nur vorgeschrieben, dass sie ohne Gewinn arbeiten und für eine geordnete und wirtschaftliche Verwaltung sorgen müssen. Das Ganze bewegt sich somit nicht in einem Markt, sondern die Verwertungsgesellschaften und ihre Geschäftsführer haben eine fest vorgegebene Aufgabe, wie es im Gesetz definiert ist. Es gibt eine staatlich organisierte Ablieferungspflicht für die Gebühren zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Umso wichtiger ist es, dass der Staat dafür sorgt, dass hier keine überrissenen Gehälter bezogen werden.

Ich war sehr erstaunt, als wir 2008 erstmals Transparenz über die Bezüge der Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaften erhielten. Vorher gab es keine Transparenz, erst aufgrund unseres Begehrens im Nationalrat wurde diese [PAGE 1930] Transparenz auch Realität. Ich möchte nur mal kurz erwähnen, wie hoch diese Entschädigungen sind. Bei der Suisa bezog die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer ein Jahresgehalt von 357 000 Franken. Das ist mehr, als jeder Chefbeamte in der Bundesverwaltung verdient - mit Ausnahme des Finanzverwalters, der eine hochkomplexe Aufgabe zu bewältigen hat. Jetzt hat die Geschäftsführung gewechselt, es sind aber immer noch 300 000 Franken. Bei Pro Litteris sind es über 300 000 Franken, bei der "Société suisse des auteurs" sind es 260 000 Franken. Für alle Verwertungsgesellschaften gilt: Die Löhne an der Spitze betragen 200 000 bis 300 000 Franken. Und das für eine Aufgabe, die klar staatlich reglementiert ist, von der man also nicht sagen kann, dass es sich um ein Bewegen im Markt handle; und das für eine Zwangsabgabe, denn die Konsumentinnen und Konsumenten haben keine Wahl, die Urheberrechtsgebühren sind geschuldet!

Es wurde mir entgegengehalten, diese genossenschaftlichen Gesellschaften seien ja unabhängig organisiert und es sei an ihren Mitgliedern, die Bezüge zu korrigieren. Ich kann Ihnen sagen: Das passiert nicht, und auch das Institut für geistiges Eigentum, das die Oberaufsicht hat, nimmt mit dem gleichen Argument keine Korrekturen vor. Die Aufsicht durch das Institut für geistiges Eigentum sorgt nicht für eine Korrektur dieser Bezüge, und auch die Autorinnen und Autoren sorgen nicht dafür, also liegt es am Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass sich die Löhne in etwa im Rahmen dessen bewegen, was in der Bundesverwaltung bezahlt wird. Diese Analogie ist auch angebracht, weil es sich, wie gesagt, um eine parastaatliche Aufgabe handelt.

Es ist sehr interessant, wie massiv das Lobbying der Verwertungsgesellschaften ist, vor allem im Ständerat. Es gibt meines Erachtens aber keine Begründung für diese überhöhten Entschädigungen. Ich sage mit dieser parlamentarischen Initiative nicht, wie hoch die Entschädigungen sein müssen, sondern ich gebe als Orientierungsrahmen nur vor, dass sie sich ungefähr im Rahmen dessen bewegen müssen, was in der Bundesverwaltung für vergleichbare Funktionen bezahlt wird.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.