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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-12-07

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-07

Wortprotokoll

Es ist offenbar unbestritten, dass es in diesem Lande Lohnexzesse gibt. Wenn Sie im vergangenen Wahlkampf nicht völlig taube Ohren hatten, konnten Sie spüren und hören, dass die Menschen in diesem Lande kein Verständnis mehr dafür haben, dass es Unternehmungen gibt, die 5, 10, 20 oder 50 Millionen Franken als angeblichen Lohn an einen Einzelnen ausschütten. Es gibt wenig solche Unternehmen und Lohnbezüger, aber es ist ein Ärgernis und eine Unanständigkeit in einer freien Marktwirtschaft.

Heute haben wir in Bezug auf diese Lohnexzesse, zu denen eine Volksinitiative zur Abstimmung kommen wird - die Abzocker-Initiative von Herrn Minder -, den Entscheid zu fällen, ob wir einen griffigen Gegenvorschlag platzieren wollen. Wir haben heute darüber zu entscheiden, ob wir einen griffigen Gegenvorschlag wollen oder halt nur einen mehr oder weniger zahnlosen Kukidentpudel. Das ist die Frage, und sie hat eben zwei Seiten: Die eine Seite haben wir vorhin einigermassen erledigt. Wir haben das Aktienrecht so gestaltet, dass die Aktionäre mindestens die Möglichkeit haben, einzuschreiten. Die andere Seite ist jetzt die steuerrechtliche.

Der steuerrechtliche Schritt, den uns der Ständerat vorschlägt und bei dem wir jetzt über das Eintreten beschliessen, bedeutet nicht die Einführung einer neuen Steuer, überhaupt nicht. Im Gegenteil, dieser Vorschlag will mit der steuerlichen Ungereimtheit aufräumen, die heute existiert. Heute ist es so, dass Unternehmungen, die Gewinne ausweisen und diese Gewinne dann sauber an ihre Eigentümer ausschütten, bestraft werden, weil sie keine Steuerabzüge machen können. Die Unternehmung muss eine Gewinnsteuer bezahlen - keine tiefe -, und der Dividendenbezüger muss das Geld dann als Einkommen versteuern. Wenn aber eine grosse Unternehmung schlau genug ist und einfach behauptet, ein Teil der Gewinne seien Löhne in Millionenhöhe, und sich nicht scheut, das so zu deklarieren, wird sie heute steuerlich belohnt. Sie kann diese überhohen Löhne nämlich als geschäftsmässig begründete Aufwendungen von der Steuer absetzen. Der anständige Unternehmer, die anständige Unternehmerin wird bestraft, die Abzocker-Unternehmung wird heute belohnt.

Damit will die parlamentarische Initiative des Ständerates aufräumen. Es ist höchste Zeit, und es ist der richtige Zeitpunkt, das zu tun. Es geht darum, hier steuerliche Gleichbehandlung wiederherzustellen. Es geht nicht darum, Herr Kaufmann, dass Klein- und Mittelbetriebe belastet würden; die entsprechenden Anträge haben wir in der Kommission für Rechtsfragen gestellt. Eigentümeraktionäre, also Aktionäre, denen die eigene Unternehmung gehört, kann man von dieser Regelung ausnehmen. Es geht nicht um die kleinen und die mittleren, es geht um die ganz wenigen unanständigen grossen Unternehmungen. Denen soll, wenn schon diese Gehälter nicht verboten werden, wenigstens aufgebrummt werden, dass sie gleich viele Steuern zahlen müssen, wie wenn sie diese Gewinne als Gewinne ausgeschüttet hätten.

Es geht heute also darum, ein Signal für die weitere Beratung der Kommission für Rechtsfragen zu setzen. Wir beraten heute nur über Eintreten und nicht über ein fertiges Modell - nur über Eintreten! Und beim Eintreten haben wir jetzt [PAGE 1953] zu entscheiden: Möchten wir eine Boni-Besteuerung, möchten wir diese Ungerechtigkeit beseitigen? Oder wollen wir das nicht tun?

Herr Bäumle, natürlich kann man sagen: Wir verschieben das jetzt noch einmal, wir giessen das Ganze später noch mal von einem indirekten in einen direkten Gegenvorschlag um. Aber Hand aufs Herz: Keine Sau im Land glaubt uns das mehr, wenn wir dieses Geschäft jetzt zum vierten Mal - zum vierten Mal! - verschieben und nichts entscheiden. Irgendeinmal müssen wir Farbe bekennen und sagen, ob wir diese steuerliche Ungerechtigkeit beseitigen wollen oder nicht.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage 2 einzutreten.