Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Ursprünglich hatte der Ständerat vorgesehen, Abgangsentschädigungen zu verbieten, wonach der Nationalrat einen praxistauglicheren Vorschlag gesucht hat, um Abgangsentschädigungen, die im Interesse der Gesellschaft liegen, in Ausnahmefällen zu ermöglichen, da sie oft dienlich sein können, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Leistungen, die als Voraussetzung für die Abgangsentschädigung gelten, sollen jedoch im Vergütungsreglement festgehalten sein, und wenn es nicht im Reglement steht, soll die Generalversammlung darüber abstimmen.
Wir haben in diesem Sinn in der Kommission einen Antrag Hochreutener angenommen und das Wort "und" durch "oder" ersetzt. Wir wollen eben nicht ein System schaffen, das jedes Mal die Generalversammlung bemüht, sondern klare Voraussetzungen für eine restriktive Handhabung der Ausnahmen schaffen.
Vielleicht noch ein Wort zur Schelte von Herrn Vischer aufgrund unserer gesetzestechnischen Arbeit von heute Morgen: Es muss uns doch in diesem Rat ein Anliegen sein, diesen Gegenvorschlag nicht einfach schwarz oder weiss auszugestalten, sondern praxisnah und praxistauglich und dennoch die Anliegen der Initiative ernsthaft aufzunehmen. Wir haben mit dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe - ich sage dies hier, weil es die letzte Differenz ist, über die wir befinden - 80 bis 90 Prozent der Grundanliegen gemäss den 24 Forderungen der Initiative Minder aufgenommen. Teilweise haben wir Ausnahmemöglichkeiten geschaffen, wie sie die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen auch in Bezug auf Abgangsentschädigungen vorschlägt. Es geht uns darum, dass mit diesem Gegenvorschlag der Standort Schweiz nicht unnötig geschwächt wird, dass aber auch die legitimen Anliegen des Initianten und seiner Mitunterzeichner sowie der Bevölkerungskreise, die diese Anliegen teilen, berücksichtigt werden.
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen.