Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07
Wortprotokoll
Ich kann bestätigen, was Herr Nationalrat Bischof ausgeführt hat. Wir sprechen hier jetzt ausschliesslich über die Differenz bei Artikel 731d Absatz 2.
Ihr Rat hat in der Sommersession beschlossen, die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Inhalt des Vergütungsreglements in ganz zentralen Bereichen zu kürzen. Gestrichen wurden die folgenden Punkte: Gestrichen wurde zunächst die Angabe der Voraussetzungen der Vergütungen im Vergütungsreglement. Gestrichen wurden die Angaben zu den Boni und Tantiemen als Elemente der Vergütungen. Mit der ursprünglichen Ziffer 5 wurde die Vorgabe gestrichen, wonach das Vergütungsreglement festlegen muss, ob ein Bonus-Malus-System eingeführt wird. In der neuen Ziffer 5 wird der Anwendungsbereich eingeschränkt, indem nur noch auf Arbeitsverträge abgestellt wird und nicht mehr auf alle Verträge, die den Vergütungen zugrunde liegen. Auf der anderen Seite sieht die Fassung Ihres Rates einen neuen Punkt vor: Die neue Ziffer 4 sieht vor, dass das Vergütungsreglement die Kriterien für Kredite, Darlehen und Renten festlegen muss.
Ständerat und Bundesrat halten es für notwendig, relativ präzise Angaben zum Vergütungsreglement im Gesetz aufzunehmen. Nur so können die Aktionäre aufgrund der Genehmigung des Vergütungsreglements dann auch präventiv auf die Vergütungspolitik des Unternehmens Einfluss nehmen. Es ist daher einer guten Corporate Governance abträglich, wenn versucht wird, ausgerechnet die in der Praxis häufig problematischen Aspekte wie die Boni oder das Bonus-Malus-System dem Einflussbereich der Aktionäre zu entziehen.
Zusätzlich zur Mitsprache der Aktionäre beinhaltet die Fassung des Ständerates, wie sie jetzt auch von der Minderheit beantragt wird, weitere Vorteile: Zum einen wird durch eine erhöhte Transparenz der Vergütungspolitik Rechtssicherheit geschaffen, ohne dass die unternehmerische Freiheit der Gesellschaft eingeschränkt wird. Mit der Fassung des Ständerates, wie sie heute auch von der Minderheit beantragt wird, wird nur gesagt, dass diese Punkte geregelt werden müssen - es werden keine materiellen Vorgaben gemacht. Die Gesellschaften entscheiden also weiterhin frei, ob und wie sie diese Vergütungsarten und -mechanismen regeln wollen. Durch eine erhöhte Rechtssicherheit können auch Streitigkeiten vermieden werden, oder sie können zumindest auf eine etwas rationalere Ebene verlagert werden.
Zum andern stellt es einen nicht zu unterschätzenden politischen Vorteil dar, wenn diese Elemente explizit erfasst werden. Es wird damit nämlich klargemacht, dass auch diese Bereiche, die in der Praxis ja häufig zu Problemen führen, vom indirekten Gegenvorschlag nicht ignoriert werden. Insbesondere beim Bonus-Malus-System handelt es sich um einen Punkt, der von der Volksinitiative vernachlässigt wird. Damit hätte dann der indirekte Gegenvorschlag, über den Sie heute beraten, einen weiteren Vorteil gegenüber der Abzocker-Initiative.
Die Vorlage, die Sie heute behandeln, ist der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative. Mit diesem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat also auch gegen die Minder-Initiative antreten; deshalb muss der indirekte Gegenvorschlag Substanz haben. Ich bitte Sie, die Substanz im indirekten Gegenvorschlag zu belassen, die Minderheit zu unterstützen und sich dem Ständerat anzuschliessen.