Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, Artikel 731j Absatz 2 aus der Vorlage zu streichen. In Artikel 699 Absatz 3 des Obligationenrechts gibt es das Traktandierungsrecht für Aktionärinnen und Aktionäre mit denselben Schwellenwerten, die hier vorgeschlagen wurden.
Die Kommissionsminderheit argumentiert nun, es gebe keine Möglichkeit für das Aktionariat, ein einmal erlassenes Vergütungsreglement je wieder an eine Generalversammlung zu bringen. Dem ist nicht so; die Aktionärinnen und Aktionäre haben nämlich gemäss den entsprechenden Schwellenwerten ein Traktandierungsrecht. Sie können selbstverständlich in den Statuten auch festschreiben, unter welchen Bedingungen das Vergütungsreglement wieder abgeändert werden kann.
Eine deutliche Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 14 zu 6 Stimmen - hat sich dafür ausgesprochen, Absatz 2 von Artikel 731j zu streichen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.