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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-12-07

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-07

Wortprotokoll

Wahrlich, das ist einer der beiden Schicksalsartikel dieses indirekten Gegenvorschlages. Beim anderen geht es um die Frage, ob wir endlich mittels einer Boni-Steuer mit der steuerlichen Privilegierung von Überentschädigungen aufräumen wollen. Dazu kommen wir heute Vormittag etwas später.

Hier geht es nun um die Frage, wer denn überhaupt und wie über die Gehälter des Managements, der Geschäftsleitung, abzustimmen hat. Bisher hatten wir die Situation, dass der Ständerat eine sogenannte Opting-out-Regel beschlossen hat. Das heisst, dass das Gesetz vorschreibt, dass die Generalversammlung der Aktionäre über bestimmte Gesamtsummen von Entschädigungen abstimmt. Aber die Statuten können etwas anderes vorsehen; das hat dann zur Folge, dass nicht darüber abgestimmt wird. Das ist eigentlich systemkonform, denn eigentlich wäre die Festlegung dieser Beträge tatsächlich Sache des Verwaltungsrates. Das ist die Version des Ständerates. Die bisherige Version des Nationalrates ist: Die Aktionärsversammlung muss jährlich über diese Gesamtsumme der Gehälter abstimmen, und zwar in zwingender Form und als Beschluss. Das sind bis heute die gegenteiligen Positionen, die jetzt dem Mehrheits- bzw. dem Minderheitsantrag entsprechen.

Heute liegt uns jetzt noch ein Einzelantrag Bäumle vor, und um das vorwegzunehmen: Ich mache Ihnen namens meiner Fraktion beliebt, diesem Vermittlungsantrag zuzustimmen. Er übernimmt die positiven Aspekte von National- und Ständeratsversion. Er sieht vor, dass gemäss Mehrheit des Nationalrates jährlich zwingend die Aktionärsversammlung über die Gesamtsumme der Gehälter abstimmt und dass die Statuten, entgegen dem Beschluss des Ständerates, das nicht mehr ausschliessen können; es gibt also zwingend jährlich eine Abstimmung. Aber der Einzelantrag Bäumle sieht zusätzlich vor - ich würde sagen, das ist das englische Modell, das man in einigen Ländern Europas kennt, nicht in der Mehrheit, aber in einigen -, dass zwar jährlich abgestimmt wird, dass die Statuten aber festlegen können, dass diese Abstimmung nur konsultativ ist. Die Aktionäre können also entscheiden, ob diese zwingenden jährlichen Abstimmungen als Beschlüsse gelten sollen oder ob sie nur Konsultativcharakter haben sollen.

Der Vorteil dieser Bestimmung ist, dass wir damit international kompatibel sind. Würden wir nämlich der Minderheit folgen und bei der zwingenden jährlichen Beschlussabstimmung bleiben, wären wir ein Exotikum in Europa und würden mindestens den grossen Konzernen und Arbeitgebern dieses Landes einen schweren Knüppel zwischen die Beine werfen.

Der Vermittlungsantrag Bäumle ist, glaube ich, eine gute Grundlage, damit diese Vorlage zu einem Gegenvorschlag wird. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.