Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-12-08
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-08
Wortprotokoll
Ich bin nicht Mitglied der Finanzkommission, ich spreche hier in erster Linie als Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, denn hier geht es um ein gesundheitspolitisches Thema, um die Prävention. Das Bundesamt für Gesundheit hat in den vergangenen Jahren durch verschiedene Massnahmen die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Ich erinnere einmal an den ganzen Flop mit der Schweinegrippe, der uns einige Millionen Franken gekostet hat, die in den Sand gesetzt wurden.
Ich beantrage Ihnen, hier eine Kürzung vorzunehmen, und zwar sehr gezielt um eine Million Franken. Das erwähnte Kompetenzzentrum in Luzern ist das Ziel dieser Massnahme, Frau Heim hat es vorhin erwähnt. Es fällt ausserordentlich schwer, die gesetzliche Grundlage für den Auftrag zu finden, welchen das Bundesamt für Gesundheit der pädagogischen Hochschule in Luzern unter dem Titel "Prävention" erteilt hat. Es geht um Grundlagen zu Sexualpädagogik und Schule. Man bezieht sich auf das Epidemiengesetz und leitet davon ab, dass HIV-Programme, also Programme, die sexuell übertragbare Krankheiten zum Inhalt haben, auch dazu benutzt werden könnten, eine schweizweite Verankerung der Sexualerziehung an der Volksschule vorzunehmen, obwohl das natürlich in erster Linie Sache der Kantone ist.
Der Gesetzgeber ist wohl in seinen kühnsten Vorstellungen nicht auf die Idee gekommen, dass der Auftrag im Epidemiengesetz dazu führt, dass in den Volksschulen für Kinder ab vier Jahren Sexualunterricht empfohlen wird. Trotzdem hat der Bundesrat vor einem Jahr aus Gründen der Chancengleichheit beschlossen, wie es im Bericht an die SGK-NR heisst, dass es sinnvoll sei, einen ergänzenden und stufengerechten Sexualunterricht auf allen Stufen der obligatorischen Schule einzuführen. Obwohl kein Kanton den Bund je gebeten hat, ihm im Bereich Schule und Sexualerziehung beizustehen, ist der Bund aktiv geworden und spricht von Verankerung der stufengerechten Sexualerziehung. Das BAG spricht in seinem Bericht an die SGK-NR davon, man habe diesem Kompetenzzentrum Beiträge gesprochen. Demgegenüber sagt das Kompetenzzentrum in seiner Ausführung, das BAG habe ihm den Auftrag erteilt. Da ist ein Widerspruch. Er kann vielleicht von der Frau Bundesrätin geklärt werden. Hat das BAG einen Auftrag erteilt oder einen Beitrag gesprochen? Das BAG sagt, es sei für den Inhalt nicht verantwortlich. Wenn man einen Auftrag erteilt, ist man unserer Meinung nach auch für den veröffentlichten Inhalt zuständig und verantwortlich.
Ich kann Ihnen ein Beispiel geben, was unter "Leitideen zu Inhalten und Form schulischer Sexualerziehung" verstanden wird. Im "Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule" der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz steht in der Tabelle auf Seite 35 unter der zitierten Überschrift: "Alter: vier Jahre; Entwicklungsschritte: Selbststimulation (orgasmusähnliche Reaktionen); Verhalten und Erleben: Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle. Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien." Das ist die Empfehlung für Kinder im Alter von vier Jahren. Dafür gibt das BAG Geld aus. Das sind unseres Erachtens Irrwege, die - aus welchen Gründen auch immer - vom BAG lanciert werden. Die Mittel, die dafür aufgewendet werden, sollten unserer Meinung nach gestrichen werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II (Füglistaller) zuzustimmen.