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preparatory:AB 122184

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-08

Wortprotokoll

Eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, den Personalaufwand auf 5 132 079 800 Franken zu senken. Das ist eine Kürzung von rund 3 Prozent gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Die Kommissionsmehrheit weist auf ein Personalwachstum von 9,5 Prozent gegenüber der Rechnung 2010 hin, welches auch bei Annahme des Mehrheitsantrages immer noch 6 Prozent betragen würde. Es wird deshalb geltend gemacht, dass es sich bei diesem Antrag nicht um eine eigentliche Kürzung, sondern lediglich um ein reduziertes Wachstum handelt. Wie für viele Unternehmen gilt jetzt auch für den Staat, den Gürtel enger zu schnallen, und ein starker Staat mit einer starken Verwaltung ist ja nicht mit einem grossen Staat und einer grossen Verwaltung gleichzusetzen.

Da die Instrumente des Parlamentes bei solchen Fragestellungen eingeschränkt sind, bleibt ihm letztlich nur die Möglichkeit von Budgetrestriktionen. Es ist aber keine logische Konsequenz, dass der Bundesrat bei der Umsetzung einer solchen Forderung linear, also unter Anwendung der sogenannten Rasenmähermethode, vorgehen muss. Es ist und bleibt eine Führungsaufgabe des Bundesrates, solche Budgetrestriktionen gezielt und selektiv umzusetzen.

Die Minderheit I (Heim) macht geltend, dass sich aus heutiger rein konjunktureller Sicht kein Handlungsbedarf zuhanden des Voranschlages 2012 aufdränge. Zudem basiere ein nicht unwesentlicher Teil des Personalwachstums auf parlamentarischen Entscheiden. Ebenso sei die Umsetzung nur schon aus personalrechtlichen Gesichtspunkten so kurzfristig kaum machbar. Wenn Sparpotenzial in diesem Bereich vermutet werde, so sei der Weg über eine Aufgabenüberprüfung der vernünftigere. Auch hier hat die Diskussion stattgefunden. Während die Kommissionsmehrheit nochmals betonte, Budgetkürzungen seien nicht zwingend linear umzusetzen, hat die Minderheit I genau auf diese Gefahr hingewiesen.

Die Minderheit II (Füglistaller) verfolgt ein ähnliches Ziel wie die Kommissionsmehrheit, nämlich Einsparungen im Personalbereich. Nachdem sich die Kommissionsmehrheit aber dafür entschieden hatte, dieses Ziel über eine Kürzung in absoluten Zahlen zu verfolgen, hat sie den jetzigen Minderheitsantrag II mit dem Konzept der Kreditsperre abgelehnt, weil beide Konzepte zusammen aus Sicht der Kommissionsmehrheit wenig Sinn machen.

Letztlich hat sich die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen für die Kürzung entschieden, die Ihnen heute vorliegt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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