Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-12
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich meine Interessenbindung als Präsidentin von MUS-E offenlegen: MUS-E Schweiz/Fürstentum Liechtenstein ist ein gemeinnütziger Verein, der Teil der Internationalen Yehudi-Menuhin-Stiftung ist und es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, während des obligatorischen Schulunterrichts zwei Lektionen pro Woche von Künstlerinnen und Künstlern unterrichtet zu werden. Wir sind der Überzeugung, dass Kinder über Kunst und Kreativität den Zugang zu kulturellen Aktivitäten erhalten sollen und dass dies ihre Entwicklung und ihr Selbstvertrauen fördert.
Ich habe keine persönlichen Interessen bei der Initiative, ausser dass ich das Grundanliegen, nämlich den Zugang von Jugendlichen und Kindern zur Musik, die kulturelle Vielfalt und selbstverständlich auch die Förderung von Begabten unterstütze. Ich möchte mit meinem Verfassungstext einen konstruktiven Beitrag dazu leisten, dass die Initiantinnen und Initianten ihre Initiative zurückziehen können und dass gleichwohl ein verfassungskonformer Text vorliegt, der auf der Bildungsverfassung von 2006 basiert.
Die Förderung des Zugangs von Jugendlichen und Kindern zur Musik ist unserem Rat ein wichtiges Anliegen, wie die Zustimmung zur Initiative am 28. September 2010 mit 126 zu 57 Stimmen eindrücklich gezeigt hat. Der Ständerat hat einen Gegenentwurf vorgelegt, der jedoch beim Initiativkomitee nicht auf offene Ohren gestossen ist. Die Kommissionsmehrheit hat nun in Absprache mit dem Initiativkomitee einen neuen Gegenentwurf ausgearbeitet, der die Initianten zum Rückzug ihrer Initiative bewegen kann. Dieser Gegenentwurf ist jedoch problematisch, weil er nicht mit der Bildungsverfassung von 2006 kompatibel ist und weil er in die Bildungshoheit der Kantone und ihrer Konkordate eingreift, was die Initiative übrigens auch tut.
Ich mache Ihnen deshalb beliebt, meiner Minderheit II zu folgen. Sie übernimmt in Absatz 1 den Initiativtext, wonach Bund und Kantone die musikalische Bildung fördern, insbesondere jene von Kindern und Jugendlichen. In Absatz 2 übernehme ich teilweise die Formulierung der Mehrheit, wonach der Bund "unter Mitwirkung der Kantone" die Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musizieren und für die Förderung musikalisch Begabter festlegt. Den Musikunterricht an den Schulen hingegen möchte ich gemäss geltender Bildungsverfassung den Kantonen überlassen, dies im Unterschied zur Formulierung der Mehrheit. Kurz, mein Minderheitsantrag steht im Einklang mit der geltenden Verfassungsordnung im Bildungs- und Kulturbereich und verdient deshalb Unterstützung.
Lassen Sie mich dennoch kurz auch zum Inhalt des Anliegens Stellung nehmen: Der Zugang zur Musik ist ausserordentlich wichtig. Einerseits sind die verschiedenen Formen des Musizierens eine grosse Bereicherung für die kulturelle Vielfalt unseres Landes. Andererseits zeigen verschiedenste Studien auf, dass sich Musik positiv auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Mit dem Erlernen eines Instrumentes werden sowohl die kognitiven als auch die motorischen und die empathischen Fähigkeiten gefördert. Diese Koordinationsleistung kommt den Kindern und Jugendlichen nicht nur beim Musizieren, sondern auch sonst in ihrer Entwicklung und Ausbildung zugute.
Mit dem vorliegenden Verfassungsartikel legen wir die Verantwortung des Bundes, unter Mitwirkung der Kantone, im Bereich der musikalischen Bildung fest. Ich bitte Sie auch aus verfassungstechnischen Gründen, der Minderheit II zuzustimmen.