Borer Roland F. · Nationalrat · 2011-12-12
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir behandeln hier die Motion Brändli "Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung". Die Motion, welche in der ständerätlichen SGK mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden war und im Ständerat ohne Diskussion angenommen wurde, fand auch in der SGK des Nationalrates eine Mehrheit. Die Kommission befürwortete den Vorstoss mit 12 zu 10 Stimmen.
Verlangt wird mit dem Vorstoss, für die Grundversicherung ein transparenteres Finanzierungssystem zu finden. Zudem seien die prämienfinanzierten und die steuerfinanzierten Kosten festzulegen und sei die Aufteilung nach Kostenträger Bund und Kostenträger Kanton abschliessend zu definieren. Mit diesem Vorgehen will man die falschen Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich, welche unbestrittenermassen heute bestehen, beseitigen.
Auch der Bundesrat stellte fest, dass heute durch das bestehende Finanzierungssystem falsche Anreize geschaffen werden respektive Mängel bezüglich Transparenz festzustellen sind. In einer ersten, schriftlichen Stellungnahme vom 26. August 2009 beantragte der Bundesrat jedoch, die Motion abzulehnen. Anlässlich der Behandlung des Geschäftes in der Sitzung des Ständerates vom 15. Juni 2011 erklärte Bundesrat Burkhalter, dass er nun bereit sei, Annahme der Motion zu beantragen.
In der Diskussion vom 13. Oktober 2011 hielt eine Mehrheit der SGK des Nationalrates fest, dass trotz der feststellbaren Verbesserungen im System noch vermehrt Massnahmen zur tatsächlichen Verbesserung der Transparenz ergriffen werden müssen. Zudem müssten die unwidersprochenen Fehlanreize zwischen der ambulanten und der stationären Medizin konsequent korrigiert werden. Auch die Unsicherheiten bezüglich Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung dürfen hier nach Ansicht der Kommissionsmehrheit keine Rolle spielen.
Eine Minderheit der SGK lehnte die Motion genau aus diesen Gründen ab. So bestehen ihrer Ansicht nach weder über die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung noch über das monistische Finanzierungsmodell für Pflegeleistungen klare Vorstellungen.
Schliesslich war die SGK des Nationalrates - der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen - nach eingehender Diskussion der Meinung, dass die Motion in der vorliegenden Form angenommen werden sollte.