preparatory:AB 122363
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, die Verkäsungszulage bei 15 Rappen zu belassen, während der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit diese um 2 Rappen senken wollen. Die Mehrheit stützt sich einerseits auf die Tatsache, dass auch der Käsesektor mit Exportschwierigkeiten konfrontiert ist, was mit der Frankenstärke zu tun hat. Andererseits wurde festgehalten, dass die Verkäsungszulage für den Zeitraum 2007-2011 auf 15 Rappen festgelegt worden ist. Dieser Zeitraum wurde aus verschiedenen Gründen um zwei Jahre verlängert, weshalb aus Gründen der Verlässlichkeit und der Verbindlichkeit nun auch der Preis von 15 Rappen um weitere zwei Jahre zu halten sei. Die Kommission hat dies mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen.
Bei den allgemeinen Direktzahlungen hingegen unterstützt die Kommissionsmehrheit den Entwurf des Bundesrates. Es gehe hier um eine strategische Verlagerung in Richtung ökologischer Direktzahlungen, dies im Kontext bzw. unter dem Dach der Agrarpolitik 2007-2011. Es handle sich denn auch nicht um eine Budgetkürzung, sondern um eine bewusste Verschiebung der Akzente. Eine Kommissionsminderheit sieht darin allerdings eine Gefahr für die produzierende Landwirtschaft und entsprechende Ertragsausfälle bei den betroffenen Betrieben. Die Kommission hat den jetzigen Minderheitsantrag aber mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und folgt hier dem Bundesrat.
Ich bitte Sie deshalb namens Ihrer Kommission, beide Male die Mehrheit zu unterstützen.
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