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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-12-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Die Motion des Ständerates, die auf Herrn Luginbühl zurückgeht, wurde in der SGK des Nationalrates zusammen mit mehreren parlamentarischen Initiativen bearbeitet und diskutiert. Sowohl die Motion als auch die parlamentarischen Initiativen, welche heute nicht traktandiert sind, verlangen Änderungen bei der AHV-Gesetzgebung.

Die Motion des Ständerates verlangt die Einführung von sogenannten Fiskalregeln, welche die Verschuldung der beiden Sozialversicherungen AHV und IV beschränken sollen. Die Fiskalregeln sollen dazu führen, dass bei einem bestimmten Stand des Fondsvermögens der AHV und der IV politische Massnahmen ergriffen werden. Weiter verlangt die Motion, dass automatische Massnahmen vorgesehen sind, wenn die politischen Massnahmen nicht innert einer bestimmten Frist zu einem Resultat führen.

Wie es Herr Parmelin ausgeführt hat, hat sich die Kommission über die verschiedenen Szenarien des Bundesrates informieren lassen. Die Diskussion über diese Vorstösse wurde aber im Wesentlichen um die Frage geführt, ob es im jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, Teilaspekte der AHV-Gesetzgebung zu verändern bzw. isoliert die Frage der Fiskalregeln zu bearbeiten. Der Bundesrat will in der jetzt begonnenen Legislaturperiode Reformschritte in die Wege leiten, um die AHV zu modernisieren und sie für die Zukunft fit zu machen. Diese Reform soll in einem partnerschaftlichen Prozess angegangen werden. Neben den Sozialpartnern werden auch die Parteien zur Mitarbeit in diesem Prozess begrüsst werden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es sinnvoll sei, diesen Prozess vorangehen zu lassen, ohne mit der Motion des Ständerates Vorgaben zu machen. Einem Teil der Kommission geht die Motion des Ständerates zu weit, weil er keinen so dringenden Handlungsbedarf sieht. Einem anderen Teil der Kommission genügt es nicht, allein [PAGE 2027] Fiskalregeln zu erlassen, ohne andere Elemente der AHV-Gesetzgebung zu verändern.

Es ist noch zu erwähnen, dass bei der IV-Revision 6b eine Fiskalregel vorgesehen ist, wie sie die Motion des Ständerates verlangt. Der Rat wird sich also hinsichtlich der IV schon bald mit dieser Frage beschäftigen.

Ihre Kommission hat die Motion mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, es sei Handlungsbedarf gegeben und die Stossrichtung der Motion sei richtig, weshalb die Motion anzunehmen sei.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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