Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, die zwei Fragen zusammen zu beantworten. Sie betreffen beide die Situation rund um die geplante Asylunterkunft in Bettwil im Kanton Aargau.
Angesichts der zunehmenden Zahl von neu ankommenden Asylsuchenden beabsichtigt der Bund, seine Unterbringungskapazitäten auszubauen, um die Kantone auf diese Weise zu entlasten; ich möchte das betonen, das ist für die Kantone auch eine finanzielle Entlastung. Mit diesem Vorgehen soll zudem eine raschere Behandlung der Asylgesuche erreicht werden.
Gegen die Eröffnung neuer Asylunterkünfte regt sich oft Widerstand aus der Bevölkerung, so auch im Falle von Bettwil - aber das ist nicht nur in Bettwil so, sondern das ist überall so, wenn neue Unterkünfte eröffnet werden sollen. Der Bund setzt auf Dialog und Zusammenarbeit, und er ist der Überzeugung, dass auf diese Weise gemeinsame, auch für die Bevölkerung akzeptable Lösungen gefunden werden. Dabei steht die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch der Asylsuchenden selbst im Vordergrund.
Konkret haben im Fall der geplanten Asylunterkunft in Bettwil das Bundesamt für Migration und der Kanton Aargau die Gemeindebehörden am 17. November 2011 informiert. In der Folge haben Bundes- und Kantonsbehörden gemeinsam am 24. November 2011 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung der Gemeinde Bettwil organisiert und durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurden namentlich auch die Anliegen der betroffenen Bevölkerung entgegengenommen. Am 28. November 2011 habe ich mich mit der Regierung des Kantons Aargau zu einem Gespräch getroffen. Bei dieser Gelegenheit wurde entschieden, eine Arbeitsgruppe bilden zu wollen. Diese Arbeitsgruppe, welcher auch Vertreter der Gemeinde sowie des Bürgerkomitees angehören, hat sich am 5. Dezember 2011 zu einer ersten Sitzung getroffen. Der Bund hat also sehr viel unternommen, um zusammen mit den betroffenen Kreisen vernünftige und tragbare Lösungen zu finden. Weiter gehende Massnahmen, insbesondere wenn sie kantonale Kompetenzen betreffen, kann der Bund jedoch nicht ergreifen.
Zur Frage der geografischen Lage von Unterkünften: Die örtlichen Gegebenheiten jeder Unterkunft weisen Vor- und Nachteile auf. Der Bundesrat ist gerne bereit, grössere Unterkünfte zu eröffnen, die nicht an Dorf- oder Stadtkerne angrenzen. Dazu bedarf es aber einerseits geeigneter Unterkünfte, welche nicht durch die Armee selbst beansprucht werden, andererseits braucht es auch die Kooperation der Kantone und Gemeinden.