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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-15

Wortprotokoll

Im Rahmen der Erfüllung der Motion 07.3281 mit dem Titel "Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten" hat der Bundesrat - Sie haben es gehört - einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat der Bundesversammlung beantragt, die Arbeiten an einem Unternehmensjuristengesetz einzustellen, und zwar aus drei Gründen: Erstens, weil die Vorlage in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen und insbesondere von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt worden ist; zweitens aber auch aus innerstaatlicher Sicht, weil die Nachteile der Vorlage, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren, ganz klar zutage getreten sind, währenddem die Vorteile ziemlich unklar geblieben sind; drittens schliesslich, weil die mit der Motion angesprochenen Rechtskonflikte zwischen Staaten nicht nur punktuell für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, sondern in einem umfassenden Ansatz gelöst werden sollen.

Ein solcher breiter Ansatz liegt dem geplanten Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und über den Schutz der schweizerischen Souveränität, dem sogenannten Souveränitätsschutzgesetz, zugrunde. In diesem Gesetz soll geregelt werden, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Formen schweizerische mit ausländischen Behörden zusammenarbeiten dürfen. Ich darf Sie darüber informieren, dass die entsprechenden Arbeiten in der Zwischenzeit weit fortgeschritten sind. Am 1. Dezember dieses Jahres ist das verwaltungsinterne Konsultationsverfahren bereits abgeschlossen worden, und es ist geplant, in der ersten Hälfte 2012 die Vernehmlassung zu eröffnen.

Ob Sie die vorliegende Motion heute annehmen wollen oder nicht, müssen Sie entscheiden. Sie kennen jetzt immerhin den Fahrplan des Bundesrates, und Sie kennen den geplanten Inhalt der entsprechenden Vorlage. Unter diesen Voraussetzungen könnten Sie es sich wahrscheinlich schon leisten, die Motion abzuschreiben.